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Oberlandesgericht Oldenburg Beschluss07.12.2015

Anschließen eines Handys zum Laden während der Fahrt begründet BußgeldVerbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons

Der Senat für Bußgeldsachen des Oberlan­des­ge­richts Oldenburg hat einen Lkw-Fahrer, der während der Fahrt ein Handy zum Laden angeschlossen hat, zur Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 60,-€ verurteilt.

Der Mann befuhr die A 28 in Oldenburg. Er hielt ein Handy in der Hand, um es zum Laden anzuschließen. Dabei wurde er von der Polizei beobachtet.

Verurteilung wegen verbotswidriger Benutzung eines Mobiltelefons

Das Amtsgericht Oldenburg verurteilte den Mann wegen verbotswidriger Benutzung eines Mobiltelefons zu einer Geldbuße von 60,-€. Dagegen stellte dieser beim Oberlan­des­gericht Oldenburg einen Antrag auf Zulassung der Rechts­be­schwerde. Der Senat für Bußgeldsachen ließ die Rechts­be­schwerde zu und bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts.

Anschließen eines Handys zum Laden stellt eine Nutzung des Handys dar

Zur Begründung führten die Richter aus, dass die Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons für denjenigen, der ein Fahrzeug führe, verboten sei, wenn er das Gerät hierfür aufnehmen oder halten müsse, § 23 Abs. 1a StVO. Das Anschließen eines Handys zum Laden stelle eine Nutzung in diesem Sinne dar. Durch § 23 Abs. 1a StVO solle gewährleistet werden, dass der Fahrzeugführer beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei habe. Die Nutzung schließe daher sämtliche Bedien­funk­tionen (z.B. Versendung von Kurznachrichten) und auch Tätigkeiten zur Vorbereitung der Nutzung wie das Anschließen zum Laden ein.

Quelle: ra-online, Oberlandesgericht Oldenburg (pm/pt)

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