Dokument-Nr. 17125
Permalink https://urteile.news/
- NJW-RR 1987, 20Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 1987, Seite: 20
Oberlandesgericht Oldenburg Urteil24.03.1986
Kaufhausdiebstahl: Kein Schmerzensgeld wegen falscher VerdächtigungFehlende schwere Persönlichkeitsverletzung soweit Diebstahlsverdacht nicht in der Öffentlichkeit geäußert wird
Wird jemand aufgrund von Verdachtsmomenten zu Unrecht eines Kaufhausdiebstahls verdächtigt und erfolgt dies unter Ausschluss der Öffentlichkeit, liegt keine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts vor. Ein Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgelds besteht daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kunde eines Kaufhauses wurde zu Unrecht des Diebstahls einer Lederjacke beschuldigt. Aufgrund dieser unbegründeten Beschuldigung klagte der Kunde gegen das Kaufhaus auf Zahlung von Schmerzensgeld.
Kein Anspruch auf Schmerzensgeld
Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied gegen den Kunden. Diesem habe keinen Anspruch auf Schadenersatz gemäß § 823 BGB zugestanden. Denn eine rechtswidrige und schuldhafte Persönlichkeitsverletzung, deren Schwere ein Schmerzensgeld erforderte, habe nicht vorgelegen. Es sei insofern zu beachten gewesen, dass die Verdachtsmomente auf Schlussfolgerungen beruhten und nicht in der Öffentlichkeit vorgetragen wurden.
Hausdetektiv machte Diebstahlsvorwurf in kundenfreiem Raum
Soweit der Hausdetektiv den Diebstahlsvorwurf in einem Kunden nicht zugänglichen Raum im Beisein eines weiteren Angestellten und eines Polizeibeamten machte, kann insoweit von einer Beschuldigung gesprochen werden, die in der Öffentlichkeit stattgefunden habe, führte das Gericht aus.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2013
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg, ra-online (zt/NJW-RR 1987, 20/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil17125
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.