Oberlandesgericht Oldenburg Beschluss30.09.2013
Zahlungsanspruch gegenüber Miteigentümer eines Grundstücks rechtfertigt Grundbucheinsicht und Ablichtung des Kaufvertrags aus der Grundakte bei Verkauf des GrundstücksVorliegen eines wirtschaftlichen und damit berechtigten Interesses
Hat jemand gegenüber einem Miteigentümer eines Grundstücks einen Zahlungsanspruch und wird das Grundstück verkauft, so hat der Gläubiger das Recht zur Einsicht in das Grundbuch und zur Ablichtung des Kaufvertrags aus der Grundakte. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zwei Brüder waren Eigentümer eines Grundstücks. An diesem Grundstück hatte die Mutter der Brüder ein Nießbrauchsrecht. Dieses war im Grundbuch eingetragen. Im Folgenden verkaufte der eine Bruder sein Grundstücksanteil an den anderen Bruder. Dies rief eine weitere Person auf den Plan. Diese beantragte unter Vorlage eines Vertrags Einsicht in das Grundbuch sowie die Ablichtung des in der Grundakte befindlichen Kaufvertrags. Sie machte geltend gegenüber dem verkaufenden Bruder einen Zahlungsanspruch zu besitzen, wenn das Nießbrauchsrecht seiner Mutter erlischt. Das Amtsgericht Osnabrück lehnte die Einsicht und die Ablichtung ab, woraufhin sich das Oberlandesgericht Oldenburg mit dem Einsichtsrecht des Antragsstellers befassen musste.
Recht zur Einsicht und zur Ablichtung bestand
Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied zu Gunsten des Antragstellers. Diesem habe das Recht zugestanden das Grundbuch einzusehen sowie den in der Grundakte befindlichen Kaufvertrag abzulichten.
Einsichtsrecht erfordert berechtigtes Interesse
Ein Einsichtsrecht erfordere gemäß § 12 Abs. GBO ein berechtigtes Interesse, so das Oberlandesgericht weiter. Dabei genüge hingegen nicht jedes beliebige Interesse. Vielmehr müsse die Verfolgung unbefugter Zwecke oder einer Neugier verhindert werden und die Kenntnis vom Grundbuchstand für den Antragssteller aus sachlichen Gründen für sein zukünftiges Handeln erheblich sein (BayObLG, Rpfleger 1998, 338 und KG, NJW-RR 2004, 1316).
Selbe Voraussetzungen gelten für Ablichtung des Kaufvertrags
Diese Voraussetzungen gelten nach Ansicht des Oberlandesgerichts zudem die auf die Kenntniserlangung des Kaufpreises gerichtete erweiterte Grundbucheinsicht in die Grundakten gemäß § 12 Abs. 3 GBO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 GBVfg (OLG Dresden, RPfleger 2010, 209). Mit Rücksicht auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Kaufvertragsparteien sowie der fehlenden Anhörung und des fehlenden Beschwerderechts gegen die Einsichtsgewährung sei jedoch eine besonders sorgfältige und strenge Prüfung des berechtigten Interesses notwendig.
Vorliegen eines wirtschaftlichen Interesses
Der Antragssteller habe hier nach Auffassung des Oberlandesgerichts ein verständiges und nachvollziehbares wirtschaftliches und damit berechtigtes Interesse daran dargelegt, von einer etwaigen Veräußerung des Grundstücks sowie einer Löschung des eingetragenen Nießbrauchsrechts, dem Zeitpunkt einer solchen Löschung und dem gezahlten Kaufpreis Kenntnis zu erlangen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 20.11.2013
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg, ra-online (vt/rb), eingesandt von Rechtsanwalt Dr. Martin Clausnitzer, LL.M.