18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 16918

Drucken
Beschluss03.04.2013Oberlandesgericht Celle4 W 31/13
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2013, 1104Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2013, Seite: 1104
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Celle Beschluss03.04.2013

Kein Grund­bucheinsichts­recht durch Rechtsanwalt wegen rückständigen HonorarsHonora­ransprüche begründen kein berechtigtes Interesse im Sinne des § 12 Abs. 1 GBO an Grund­bu­ch­einsicht

Honora­ransprüche eines Rechtsanwalts begründen kein berechtigtes Interesse im Sinne des § 12 Abs. 1 GBO an der Einsicht ins Grundbuch. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Celle hervor.

Im zugrunde liegenden Fall beantragte ein Rechtsanwalt beim Grundbuchamt Hannover Einsicht ins Grundbuch. Er begründete sein Einsichtsrecht damit, dass ihm gegenüber einer ehemaligen Mandantin noch ausstehende Honora­ransprüche zustehen. Das Grundbuchamt lehnte den Antrag jedoch ab, woraufhin der Anwalt Beschwerde einlegte.

Kein Grund­bu­ch­ein­sichtsrecht

Das Oberlan­des­gericht Celle entschied gegen den Rechtsanwalt. Dieser habe kein Recht zur Einsicht des Grundbuchs gehabt. Ein solches Recht könne zwar gewährt werden, wenn ein berechtigtes Interesse daran dargelegt wird (§ 12 Abs. 1 GBO). Ein solches Interesse habe der Rechtsanwalt aber nicht vorgetragen.

Wirtschaft­liches Interesse des Rechtsanwalts genügt nicht

Ein Einsichtsrecht des Rechtsanwalts bestehe nur dann, so das Oberlan­des­gericht weiter, wenn er auch ein eigenes berechtigtes Interesse aus eben dieser anwaltlichen Tätigkeit ableiten kann. Das insofern bestehende wirtschaftliche Interesse des Anwalts an der Durchsetzung seiner Honora­ransprüche reiche allein aber nicht aus. In diesem Zusammenhang müsse insbesondere das zum allgemeinen Persön­lich­keitsrecht gehörende informationelle Selbst­be­stim­mungsrecht des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers beachtet werden.

Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss16918

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI