18.01.2025
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18.01.2025  
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Oberlandesgericht Nürnberg Urteil13.02.1997

Hund gilt als Ladung: Mitnahme eines Hundes im KraftfahrzeugSicher­heits­vor­keh­rungen nötig - Sorglosigkeit gefährdet den Versi­che­rungs­schutz

Ein Autofahrer, der einen Hund im Fahrzeug mitnimmt, muß sicherstellen, daß ihn der Hund beim Fahren nicht behindert. Weil ein verunglückter Geschäftsmann keinerlei Vorkehrungen getroffen hatte, um ein unkon­trol­liertes Einwirken des Hundes zu verhindern, bleibt er jetzt auf seinem hohen Unfallschaden sitzen. Das Oberlan­des­gericht Nürnberg wies die Klage des Unternehmers gegen seine Vollkas­ko­ver­si­cherung als unbegründet ab.

Der Kläger habe sich den Unfall selbst zuzuschreiben, befand das Gericht; denn er habe einfachste Vorsichts­maß­nahmen unterlassen und dadurch grob fahrlässig gehandelt.

Nach Überzeugung der OLG-Richter hatte der Mann seinen Jagdhund im Rückraum des Fahrzeugs transportiert, ohne das eingebaute Trenngitter aufzurichten oder den Hund wenigstens an die Leine zu legen. Während der Fahrt im Baustel­len­bereich einer Autobahn sprang der Hund plötzlich ins Lenkrad. Der PKW kam von der Fahrbahn ab, durchbrach eine Behelfs­lei­t­planke und überschlug sich. Dabei entstand am Fahrzeug - einem Wagen der Nobelklasse - ein Sachschaden von 94.000 DM.

Quelle: ra-online, OLG Nürnberg

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