Oberlandesgericht Nürnberg Urteil19.04.2016
Werbung mit Hotel-Sternen auf Buchungsportal hotel.de irreführend und unzulässigSterne-Werbung für Hotelbetrieb beruht nicht auf Überprüfung durch neutrale unabhängige Stelle
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat die Werbung für Hotelbetriebe mit Angabe von Stern-Symbolen im Buchungsplattform "hotel.de" für irreführend erklärt und die Werbung in dieser Form daher untersagt.
Im zugrunde liegenden Rechtstreit hatte die Wettbewerbszentrale die Werbung mit 5-zackigen Stern-Symbolen auf der Buchungsplattform "hotel.de" als irreführend beanstandet, da diese nicht auf einer Überprüfung durch eine neutrale Stelle anhand objektiver Kriterien, insbesondere nach Maßgabe der Deutschen Hotelklassifizierung, beruhte.
Sterne-Werbung beruht lediglich auf Selbsteinschätzung des Hotels und Kundenerfahrungen
Das Oberlandesgericht Nürnberg gab der Wettbewerbszentrale Recht und begründete seine Entscheidung damit, dass das Publikum bei einer Sterne-Werbung für einen Hotelbetrieb eine Überprüfung durch eine neutrale unabhängige Stelle anhand objektiver Merkmale erwarte. Beruhe die Sterne-Angabe dagegen auf einer Selbsteinschätzung des Hotels sowie Kundenerfahrungen und werde dies nicht klar und eindeutig kommuniziert, sei die Werbung für den Verbraucher irreführend.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 06.05.2016
Quelle: Wettbewerbszentrale/ra-online