18.10.2024
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Dokument-Nr. 22568

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Oberlandesgericht Nürnberg Urteil19.04.2016

Werbung mit Hotel-Sternen auf Buchungsportal hotel.de irreführend und unzulässigSterne-Werbung für Hotelbetrieb beruht nicht auf Überprüfung durch neutrale unabhängige Stelle

Das Oberlan­des­gericht Nürnberg hat die Werbung für Hotelbetriebe mit Angabe von Stern-Symbolen im Buchungs­plattform "hotel.de" für irreführend erklärt und die Werbung in dieser Form daher untersagt.

Im zugrunde liegenden Rechtstreit hatte die Wettbe­wer­bs­zentrale die Werbung mit 5-zackigen Stern-Symbolen auf der Buchungs­plattform "hotel.de" als irreführend beanstandet, da diese nicht auf einer Überprüfung durch eine neutrale Stelle anhand objektiver Kriterien, insbesondere nach Maßgabe der Deutschen Hotel­klas­si­fi­zierung, beruhte.

Sterne-Werbung beruht lediglich auf Selbst­ein­schätzung des Hotels und Kunde­n­er­fah­rungen

Das Oberlan­des­gericht Nürnberg gab der Wettbe­wer­bs­zentrale Recht und begründete seine Entscheidung damit, dass das Publikum bei einer Sterne-Werbung für einen Hotelbetrieb eine Überprüfung durch eine neutrale unabhängige Stelle anhand objektiver Merkmale erwarte. Beruhe die Sterne-Angabe dagegen auf einer Selbst­ein­schätzung des Hotels sowie Kunde­n­er­fah­rungen und werde dies nicht klar und eindeutig kommuniziert, sei die Werbung für den Verbraucher irreführend.

Quelle: Wettbewerbszentrale/ra-online

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