21.11.2024
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Oberlandesgericht Naumburg Urteil24.07.2019

Abgasskandal: Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Bekanntwerden der Abgas­pro­blematikKeine vorsätzliche Schädigung

Das Oberlan­des­gericht Naumburg hat entschieden, dass der Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs nach Bekanntwerden der Abgas­pro­blematik keinen Anspruch mehr auf Schadensersatz hat.

Im zugrunde liegenden Streitfall verklagte die Klägerin aus Ballenstedt die Volkswagen AG auf 12.000 Euro. Im Januar 2016 kaufte die damals 66-jährige Frau von einem Händler in Hoym einen gebrauchten VW Golf Plus TDI für 12.000 Euro mit einer Gesamt­fahr­leistung von rund 43.000 Kilometern. Wegen der im Fahrzeug verbauten sogenannten Schum­mel­software meinte die Klägerin, von der Volkswagen AG getäuscht und betrogen worden zu sein.

Abgas­pro­blematik war aufgrund umfassender Berich­t­er­stattung in den Medien bekannt

Landgericht Magdeburg und Oberlan­des­gericht Naumburg wiesen die Klage abgewiesen. Das Oberlan­des­gericht führte aus, dass die Klägerin aufgrund der im September 2015 einsetzenden umfassenden Berich­t­er­stattung in den Medien die Abgas­pro­blematik kannte. Zudem hatte die Volkswagen AG selbst die Öffentlichkeit mit einer sogenannten Ad-hoc Mitteilung am 22. September 2015 über Unregel­mä­ßig­keiten im Zusammengang mit der Software bei den EA 189 Dieselmotoren informiert. Damit hatte Volkswagen keinen Vorsatz mehr, Käufer zu schädigen.

Quelle: Oberlandesgericht Naumburg/ra-online (pm/kg)

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