18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ausschnittsweise zwei FrauenKI generated picture
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Naumburg Urteil24.07.2019

Abgasskandal: Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Bekanntwerden der Abgas­pro­blematikKeine vorsätzliche Schädigung

Das Oberlan­des­gericht Naumburg hat entschieden, dass der Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs nach Bekanntwerden der Abgas­pro­blematik keinen Anspruch mehr auf Schadensersatz hat.

Im zugrunde liegenden Streitfall verklagte die Klägerin aus Ballenstedt die Volkswagen AG auf 12.000 Euro. Im Januar 2016 kaufte die damals 66-jährige Frau von einem Händler in Hoym einen gebrauchten VW Golf Plus TDI für 12.000 Euro mit einer Gesamt­fahr­leistung von rund 43.000 Kilometern. Wegen der im Fahrzeug verbauten sogenannten Schum­mel­software meinte die Klägerin, von der Volkswagen AG getäuscht und betrogen worden zu sein.

Abgas­pro­blematik war aufgrund umfassender Berich­t­er­stattung in den Medien bekannt

Landgericht Magdeburg und Oberlan­des­gericht Naumburg wiesen die Klage abgewiesen. Das Oberlan­des­gericht führte aus, dass die Klägerin aufgrund der im September 2015 einsetzenden umfassenden Berich­t­er­stattung in den Medien die Abgas­pro­blematik kannte. Zudem hatte die Volkswagen AG selbst die Öffentlichkeit mit einer sogenannten Ad-hoc Mitteilung am 22. September 2015 über Unregel­mä­ßig­keiten im Zusammengang mit der Software bei den EA 189 Dieselmotoren informiert. Damit hatte Volkswagen keinen Vorsatz mehr, Käufer zu schädigen.

Quelle: Oberlandesgericht Naumburg/ra-online (pm/kg)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil27866

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI