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18.01.2025  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 22668

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Urteil26.03.2015Oberlandesgericht Naumburg2 U 62/14
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-Spezial 2015, 489 (Rainer Heß und Michael Burmann)Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2015, Seite: 489, Entscheidungsbesprechung von Rainer Heß und Michael Burmann
  • NZV 2016, 133Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Jahrgang: 2016, Seite: 133
  • zfs 2015, 61Zeitschrift für Schadenrecht (zfs), Jahrgang: 2015, Seite: 61
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Landgericht Halle, Urteil13.06.2014, 5 O 647/11
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Naumburg Urteil26.03.2015

Schmerzensgeld von 60.000 EUR aufgrund bei Verkehrsunfall erlittenen schweren Schädel-Hirn-Traumas mit apallischem Syndrom und WachkomaUnter Berück­sich­tigung eines Mitverschuldens des Unfall­ge­schä­digten von 25 % sind 45.000 EUR Schmerzensgeld angemessen

Erleidet das Opfer eines Verkehrsunfalls ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit anschließendem appalischen Syndrom sowie sechsmonatigem Wachkoma so kann bei 100 prozentiger Haftung ein Schmerzensgeld von 60.000 Euro zuerkannt werden. Ist dem Opfer - wie hier im Fall - ein Mitverschulden von 25 % anzulasten, so kann es ein Schmerzensgeld von 45.000 EUR geltend machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Naumburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es im August 2010 auf einer Bundesstraße zu einer Kollision zwischen einem Pkw und einem Lkw-Sattelzug, weil der Fahrer des Sattelzuges ein Stopp-Schild übersah. Der Fahrer des Pkw erlitt bei dem Unfall ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit anschließendem appalischen Syndrom und Wachkoma. Im Namen des Unfall­ge­schä­digten wurde aufgrund dessen unter anderem ein angemessenes Schmerzensgeld verlangt. Nachdem der Unfall­ge­schädigte trotz mehrerer Operationen sechs Monate nach dem Unfall starb, klagten nunmehr seine Erben auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgelds.

Landgericht hielt Schmerzensgeld von 80.000 EUR für angemessen

Das Landgericht Halle ging von einer vollen Haftung des Lkw-Fahrers aus und sprach den Erben des verstorbenen Unfallopfers ein Schmerzensgeld in Höhe von 80.000 EUR zu. Dagegen richtete sich die Berufung des Lkw-Fahrers.

Oberlan­des­gericht sah Mitverschulden von 25 %

Das Oberlan­des­gericht Naumburg entschied zum Teil zu Gunsten des Lkw-Fahrers und hob dementsprechend die erstin­sta­nzliche Entscheidung auf. Der Lkw-Fahrer habe nicht vollständig für die Unfallfolgen gehaftet. Vielmehr sei dem Unfall­ge­schä­digten ein Mitverschulden von 25 % anzulasten gewesen, da dieser unaufmerksam gewesen sei und somit gegen § 1 Abs. 1 und 2 StVO verstoßen habe.

Schmerzensgeld in Höhe von 45.000 EUR

Ausgehend von den Unfallfolgen (schweres Schädel-Hirn-Trauma mit anschließendem appalischen Syndrom und sechsmonatigem Wachkoma) hielt das Oberlan­des­gericht ein Schmerzensgeld von 60.000 EUR für angemessen. Unter Berück­sich­tigung eines Mitver­schul­den­santeils von 25 % sprach das Oberlan­des­gericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 45.000 EUR zu.

Quelle: Oberlandesgericht Naumburg, ra-online (vt/rb)

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