21.11.2024
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Oberlandesgericht Celle Urteil04.11.2020

Schmerzensgeld von 30.000 EUR nach Verkehrsunfall mit TodesfolgeSchmerzens­geld­anspruch geht auf Erben des Verstorbenen über

Wer bei einem Verkehrsunfall eine schwere Kopfverletzung erleidet, mehrere Tage nach dem Unfall noch ansprechbar ist, dann jedoch wegen Hirninfarkten ein Schwer­st­pfle­gefall wird und sich nicht mehr verständigen kann und schließlich nach etwa viereinhalb Monaten verstirbt, kann ein Schmerzensgeld von 30.000 EUR zustehen. Der Schmerzens­geld­anspruch geht auf die Erben des Verstorbenen über. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­gericht Celle hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Bei einem Verkehrsunfall im Jahr 2015 erlitt eine Frau eine schwere Kopfverletzung. Nachdem sie zunächst noch für rund 12 Tage bei Bewusstsein und ansprechbar war, erlitt sie nachfolgend Hirninfarkte. Die Unfall­ge­schädigte wurde aufgrund dessen zu einem schweren Pflegefall. Ihr war es nicht mehr möglich sich zu verständigen. Nach etwa viereinhalb Monaten verstarb die Unfall­ge­schädigte schließlich. Die Erben der Verstorbenen klagten nunmehr gegen die Haftpflicht­ver­si­cherung des Unfall­ve­r­ur­sachers auf Zahlung von Schmerzensgeld.

Landgericht gab Schmer­zens­geldklage statt

Das Landgericht Hannover gab der Schmer­zens­geldklage der Erben statt. Der Verstorbenen habe ein Schmer­zens­geldan­spruch in Höhe von 55.000 EUR zugestanden, welcher auf die Kläger als Erben gemäß § 1922 BGB übergangen sei. Die Beklagte hielt die Schmer­zens­geldhöhe für zu hoch angesetzt und legte daher Berufung ein.

Oberlan­des­gericht reduziert Schmerzensgeld auf 30.000 EUR

Das Oberlan­des­gericht Celle entschied zu Gunsten der Beklagten. Den Klägern stehe ein Schmer­zens­geldan­spruch in Höhe von lediglich 30.000 EUR zu. Dieser Betrag sei angesichts der vorliegenden Umstände angemessen.

Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)

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