Dokument-Nr. 11707
Permalink https://urteile.news/
- Fristbezeichnung „Datum des Poststempels“ in Widerrufsbelehrung bei Haustürgeschäften ist missverständlichOberlandesgericht Oldenburg, Urteil09.03.2006, 1 U 134/05
- Amtlicher Mustertext für Widerrufsbelehrung bei Haustürgeschäften ist fehlerhaft - Widerrufsbelehrung daher unwirksamLandgericht Koblenz, Urteil20.12.2006, 12 S 128/06
Oberlandesgericht München Urteil31.03.2011
OLG München: Fristenhinweis "Datum des Poststempels" bei Widerrufsbelehrungen unwirksamKlammerzusatz für Fristen bei Widerrufsbelehrung für Verbraucher irreführend
Der Klammerzusatz einer Widerrufsbelehrung, zur Fristwahrung des Widerrufs bei einem Fondsbeitritt sei das "Datum des Poststempels" maßgeblich, macht diese unwirksam, da dies missverständlich und nicht klar formuliert ist. Dies entschied das Oberlandesgericht München.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die DCM Renditefonds 5 KG (Deinböck/DCM) für Verbraucher hinsichtlich des Fondsbeitrittes bei der Widerrufsbelehrung den Klammerzusatz ("Datum des Poststempels") für die Fristsetzung benutzt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte sich hiergegen gerichtlich zur Wehr gesetzt, weil sie diese Formulierung für unwirksam gehalten hatte.
Gericht erklärt Widerrufsbelehrung für sowohl unklar als auch missverständlich
Das Oberlandesgerichtes München gab der Verbraucherzentrale Recht. Nach Meinung des Gerichts sei die Widerrufsbelehrung sowohl unklar als auch missverständlich. Der verwendete Klammerzusatz ("Datum des Poststempels") bei der Frist sei nicht eindeutig. Einerseits könne er die fälschliche Vermutung hervorrufen, dass zur Wahrung der Frist ein Poststempel notwendig sei und nicht bereits die rechtzeitige Absendung des Schreibens (Einwurf im Briefkasten) genüge. Andererseits wäre er ebenso geeignet, beim Verbraucher den Irrtum auszulösen, dass ausschließlich ein postalischer Versand einen wirksamen Widerruf herbeiführe und beispielsweise eine eigenhändige Übergabe diesen Zweck nicht erfülle. Die Widerrufsbelehrung sei somit unwirksam und Kunden könnten ihren Fondsbeitritt widerrufen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 26.05.2011
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil11707
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.