19.10.2024
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Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 24280

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Urteil06.03.2015Oberlandesgericht München10 U 824/14
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • r+s 2015, 574Zeitschrift: recht und schaden (r+s), Jahrgang: 2015, Seite: 574
  • zfs 2015, 500Zeitschrift für Schadenrecht (zfs), Jahrgang: 2015, Seite: 500
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Vorinstanz:
  • Landgericht Deggendorf, Urteil27.01.2014, 23 O 375/12
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht München Urteil06.03.2015

Schmerzensgeld von 300 Euro nach unfallbedingter HWS-Distorsions­verletzungKeine Haftung des Unfall­ve­r­ur­sachers für auf fehlerhafte Behandlung zurück­zu­führende weitergehende Beschwerden

Erleidet ein Beifahrer aufgrund eines Verkehrsunfalls eine HWS-Distorsions­verletzung, kann ihm ein Schmerzensgeld von 300 Euro zu stehen. Ist es aufgrund einer fehlerhaften Behandlung zu weiteren Beschwerden gekommen, muss dafür der Unfall­ve­r­ur­sacher nicht einstehen. Dies hat das Oberlan­des­gericht München entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine Beifahrerin im Januar 2012 Opfer eines Auffahrunfalls. In der Folgezeit ging sie zunächst ihren Beruf als Kindergärtnerin weiter nach. Begab sich dann aber zu einem Arzt, da sie über Beschwerden im Bereich der Halswirbelsäule und des Nackens sowie Verspannungen bis in den Kopf klagte. Der Arzt untersuchte die Unfall­ge­schädigte und renkte schließlich die Halswirbelsäule ein. Nachfolgend verschlimmerten sich die Beschwerden, was zu ständigen Injektionen in die Halswirbelsäule über mehrere Monate hinweg führte. Die Unfall­ge­schädigte klagte aufgrund der erlittenen Beschwerden gegen die Unfall­ve­r­ur­sa­cherin und deren Haftpflicht­ver­si­cherung auf Zahlung von Schmerzensgeld.

Landgericht spricht 300 Euro Schmerzensgeld zu

Das Landgericht Deggendorf gab der Schmer­zens­geldklage statt. Es hielt jedoch nur eine HWS-Distor­si­ons­ver­letzung für nachgewiesen und sprach der Klägerin daher ein Schmerzensgeld von nur 300 Euro zu. Dies war der Klägerin zu wenig, so dass sie Berufung einlegte.

Oberlan­des­gericht hält 300 Euro ebenfalls für angemessen

Das Oberlan­des­gericht München bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies die Berufung der Klägerin daher zurück. Ihr stehe ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 300 Euro zu. Die Beweisaufnahme habe gezeigt, dass die Klägerin unfallbedingt nur eine HWS-Distor­si­ons­ver­letzung erlitten habe. Die darüber hinausgehenden, nach den ärztlichen Eingriffen aufgetretenen, Beschwerden seien nicht unfal­lur­sächlich gewesen. Die medizinischen Eingriffe seien nach Ansicht eines Sachver­ständigen massiv und nicht nachvollziehbar gewesen. Die Eingriffe seien grob fehlerhaft gewesen. Für eine derartige Fehlbehandlung haben die Beklagten nicht haften müssen.

Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)

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