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18.01.2025  
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Oberlandesgericht München Urteil07.06.2013

Nichtanlegung des Sicher­heits­gurtes begründet Mitverschulden im Falle eines VerkehrsunfallsMitverschulden jedoch nur bei Verhinderung oder Verringerung der Verlet­zungs­folgen durch angelegten Sicherheitsgurt

Hat ein Autofahrer seinen Sicherheitsgurt nicht angelegt und erleidet daher aufgrund eines Verkehrsunfalls eine schwerere oder überhaupt eine Verletzung, dann ist ihm ein Mitverschulden anzulasten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts München hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es im März 2009 zu einem Verkehrsunfall wegen einer Vorfahrts­ver­letzung. Dadurch erlitt ein Autofahrer unter anderem eine Knieverletzung, eine Thoraxprellung, eine Gesichts­prellung sowie einen Nasenbeinbruch. Die Verant­wort­lichkeit an dem Unfall war unstreitig, jedoch bestand Streit darüber, ob dem Unfallopfer ein Mitverschulden anzulasten sei. Denn dieses hatte seinen Sicherheitsgurt nicht angelegt.

Unfallopfer war Mitverschulden anzulasten

Das Oberlan­des­gericht München führte dazu aus, dass dem Insassen eines PKW, der einen Verkehrsunfall erleidet und der während der Fahrt nicht seinen Sicherheitsgurt angelegt hat, ein Mitverschulden anzulasten sei, wenn feststeht, dass durch ein Anschnallen die Verlet­zungs­folgen verhindert oder verringert worden wären. Da im vorliegenden Fall ein Sachver­stän­di­gen­gut­achten ergab, dass das Unfallopfer zumindest keine Kniever­let­zungen erlitten hätte, wenn es angeschnallt gewesen wäre, erkannte das Gericht ein Mitverschulden in Höhe von 1/3 an.

Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)

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