03.12.2024
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Sie sehen, wie während einer Hochzeit die Ringe angesteckt werden.

Dokument-Nr. 21419

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Oberlandesgericht Köln Beschluss18.09.1998

Ehebre­che­risches Verhältnis in Ehewohnung rechtfertigt sofortige ScheidungAbwarten des Trennungsjahrs unzumutbar

Unterhält die Ehefrau in der vormaligen Ehewohnung ein ehebre­che­risches Verhältnis, so kann sich der Ehemann ohne das Trennungsjahr abzuwarten sofort von seiner Ehefrau scheiden lassen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Köln hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall unterhielt eine Ehefrau in der vormaligen Ehewohnung eine ehebrecherische Beziehung zu einem anderen Mann. Der Ehemann wollte sich aufgrund dessen noch vor Ablauf des ersten Trennungsjahrs scheiden lassen.

Recht zur sofortigen Scheidung wegen ehebre­che­rischer Beziehung besteht

Das Oberlan­des­gericht Köln entschied zu Gunsten des Ehemanns. Er habe sich gemäß § 1565 Abs. 2 BGB noch vor Ablauf des ersten Trennungsjahrs von seiner Ehefrau scheiden lassen dürfen. Denn es habe für ihn eine unzumutbare Härte dargestellt weiter mit seiner Ehefrau verheiratet zu sein, obwohl sie in der vormaligen Ehewohnung ein ehebre­che­risches Verhältnis zu einem anderen Mann unterhalten habe.

Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (zt/FamRZ 1999, 723/rb)

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