18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 26054

Drucken
Beschluss14.11.1991Oberlandesgericht Köln2 W 186/91
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 1992, 221Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 1992, Seite: 221
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Köln Beschluss14.11.1991

Schmerzensgeld von 40.000 DM für Erben aufgrund Schmerzen und Todesangst des Verstorbenen sowie Versterben nach halben Jahr im KomaBerück­sich­tigung der Ausgleichs- und Genug­tu­ungs­funktion des Schmer­zens­geldes

Das Oberlan­des­gericht Köln hat den Erben eines Opfers einer Straftat ein Schmerzensgeld von 40.000 DM zuerkannt, weil das Opfer nach einem ersten Angriff zunächst Schmerzen sowie Todesangst erlitt und es aufgrund eines zweiten Angriffs schwer verletzt wurde, ins Koma fiel und schließlich nach einem halben Jahr verstarb.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die fünf Kinder und der Ehemann einer verstorbenen Frau klagten gegen einen Straftäter auf Zahlung von Schmerzensgeld, welches zunächst der Verstorbenen zu stand und nach ihrem Tod auf die Erben überging. Der Straftäter überfiel die Verstorbene und schlug sie dabei zunächst mit einer Colaflasche nieder. Gleich darauf nahm der Täter einen 10 kg schweren Feuerlöscher und schlug diesen auf den Kopf der schreienden und am Boden liegenden Frau. Diese wurde dabei so schwer verletzt, dass sie ins Koma fiel und nach einem halben Jahr verstarb.

Anspruch auf Schmerzensgeld als Genug­tu­ungs­funktion

Das Oberlan­des­gericht Köln sprach den Klägern ein Schmerzensgeld von 40.000 DM zu. Es berücksichtigte dabei zunächst die Ausgleichs­funktion des Schmer­zens­geldes. Denn die Verstorbene sei nach dem ersten Angriff noch bei Bewusstsein gewesen und habe große Schmerzen und Todesangst erlitten. Zudem seien die Dauer des Komas und das besonders schwere Verschulden des Beklagten bei der hinterlistig und brutal ausgeführten Tat bei der Genug­tu­ungs­funktion des Schmer­zens­geldes zu berücksichtigen. Dem stehe nicht die Verurteilung zur lebenslangen Freiheitsstrafe entgegen.

Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (zt/NJW-RR 1992, 221/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss26054

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI