21.11.2024
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Oberlandesgericht Köln Urteil15.11.2011

Bildzeitung durfte U-Haft-Foto von Kachelmann nicht veröffentlichenOLG Köln zu den Grenzen der zulässigen Berich­t­er­stattung in Strafverfahren

Fotos, die einen bekannten wegen Vergewaltigung angeklagten und inzwischen freige­spro­chenen Wettermoderator, während seiner Inhaftierung in der Justiz­voll­zugs­anstalt beim Hofgang zeigen, hätte nicht veröffentlicht werden dürfen. Dies entschied das Oberlan­des­gericht Köln.

Geklagt hatte ein wegen des Verdachts der Vergewaltigung einer Ex- Freundin angeklagter, im Strafverfahren freige­spro­chener Fernseh­mo­derator. Das Ermittlungs- und Strafverfahren war in den Medien mit großer Aufmerksamkeit und ausführlichen Berich­t­er­stattung begleitet worden. Der Kläger hat die Beklagten, welche eine Tageszeitung und deren Online-Ausgabe herausgeben, auf Unterlassung der Verbreitung verschiedener Bilder in Anspruch genommen.

Oberlan­des­gericht: Heimlich aufgenommene Fotos vom Hofgang durften nicht veröffentlicht werden

Der zuständige 15. Zivilsenat des Oberlan­des­ge­richts Köln entschied, dass die heimlich aufgenommenen Fotos, die den Kläger im Gefängnishof der Justizvollzugsanstalt zeigen, in welcher der Kläger während der Untersuchungshaft inhaftiert war, nicht hätten veröffentlicht werden dürfen.

Kein Infor­ma­ti­o­ns­be­dürfnis der Öffentlichkeit

Es habe zum damaligen Zeitpunkt kein Infor­ma­ti­o­ns­be­dürfnis der Öffentlichkeit bestanden, welches in Abwägung mit dem Persön­lich­keitsrecht des Klägers überwogen habe. Der Kläger habe sich nicht im öffentlichen Raum bewegt; vielmehr habe er erwarten können, während seiner Inhaftierung in der JVA nicht behelligt zu werden.

Quelle: ra-online, OLG Köln (pm/pt)

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