24.11.2024
24.11.2024  
Sie sehen das Schild des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss18.06.2014

78-jähriger muss Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit nicht für Unterhalt der geschiedenen Ehefrau einsetzenForts­chrei­tendes Alter kann Veranlassung zur Abänderung notarieller Vereinbarung über Unter­halts­zah­lungen geben

Die in einer notariellen Vereinbarung enthaltene Verpflichtung, an die geschiedene Ehefrau Unterhalt zu leisten, kann bei einer wesentlichen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse entfallen. Eine derartige Veränderung kann im forts­chrei­tenden Alter des Verpflichteten und den sich daraus ergebenden Auswirkungen auf seine Erwer­b­s­tä­tigkeit gesehen werden. Einnahmen eines in schwierigen finanziellen Verhältnissen lebenden 78-jährigen aus der noch ausgeübten selbständigen Tätigkeit als Bauingenieur müssen somit nicht mehr für den Unterhalt der 72-jährigen Ehefrau eingesetzt werden. Dies entschied das Oberlan­des­gericht Karlsruhe.

Der kurz vor der Vollendung des 78. Lebensjahres stehende Antragsteller des zugrunde liegenden Falls begehrt im famili­en­ge­richt­lichen Verfahren die Abänderung einer notariellen Verpflichtung zur Zahlung nachehelichen Ehegat­ten­un­terhalts ab 2013. Die Ehe war 2005 geschieden worden. Im gleichen Jahr hatten die Eheleute im Rahmen eines notariellen Ehevertrages unter anderem die Übertragung vormals gemeinsamen Grundbesitzes nebst Verbind­lich­keiten auf den Ehemann und dessen Verpflichtung zur Zahlung monatlichen nachehelichen Unterhalts von 1.000 Euro vereinbart.

Notarielle Vereinbarung ist im Falle einer wesentlichen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse abänderbar

Seinen Abände­rungs­antrag auf Wegfall der Zahlungspflicht wegen Verschlech­terung seiner wirtschaft­lichen Verhältnisse wies das Amtsgericht in erster Instanz zurück. Die dagegen gerichtete Beschwerde des Antragstellers zum Oberlan­des­gericht Koblenz war erfolgreich. Der zuständige Familiensenat hat die notarielle Vereinbarung - dem Antrag des Ehemannes folgend - abgeändert. Die notarielle Vereinbarung der Eheleute sei nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäfts­grundlage im Falle einer wesentlichen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse abänderbar. Eine solche sei unter anderem hinsichtlich der Einnahmen des Ehemannes aus seiner weiterhin ausgeübten selbständigen Tätigkeit als Bauingenieur eingetreten. In welchem Umfang das Einkommen aus Erwer­b­s­tä­tigkeit nach Erreichen der Regel­al­ters­grenze für Unter­halts­leis­tungen heranzuziehen sei, müsse im Einzelfall unter Berück­sich­tigung aller Umstände - insbesondere des Alters, der zunehmenden körperlichen und geistigen Belastung, der ursprünglichen Planung der Eheleute und ihrer wirtschaft­lichen Verhältnisse - bewertet werden. Danach entfalle die Unter­halts­pflicht des Antragstellers. Zwar seien die Vorstellungen der Eheleute bei Abschluss des notariellen Vertrages ersichtlich dahin gegangen, dass der - damals bereits fast 69 Jahre alte - Ehemann noch über das Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze hinaus eine Erwerbstätig ausüben werde. Daraus folge aber nicht der Einsatz der daraus erzielten Einkünfte für den Unterhalt der Ehefrau auf unabsehbare Zeit. Hinzu komme die schwierige finanzielle Lage des Antragstellers, der lediglich über Altersrente und Ehrensold in Höhe von insgesamt 473 Euro monatlich verfüge. Er könne deshalb durch geringe Einkünfte aus seiner selbstständigen Tätigkeit, deren Erzielung mit forts­chrei­tendem Alter immer weniger wahrscheinlich werde, lediglich seinen angemessenen eigenen Lebensbedarf sicherstellen.

Quelle: Oberlandesgericht Koblenz/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss18386

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI