29.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
29.01.2025  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 15930

Drucken
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Koblenz Urteil11.03.2013

Berufung auf dem Postweg verlo­ren­ge­gangen - Wieder­ein­setzung in den vorigen StandWieder­ein­setzung bei unverschuldeter Versäumung einer Frist

Versäumt eine Partei die Berufungsfrist, weil die Berufungs­schrift auf dem Postweg verlo­ren­ge­gangen ist, so ist ihr auf Antrag Wieder­ein­setzung in den vorigen Stand zu gewähren. Dies hat das Oberlan­des­gericht Koblenz entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine Beklagte vom Landgericht Koblenz zu einer Zahlung verurteilt. Gegen dieses Urteil wollte sie Berufung einlegen. Die Berufungs­schrift wurde auch rechtzeitig angefertigt und zur Post gegeben. Der Schriftsatz kam jedoch nie beim Gericht an. Aufgrund der dadurch versäumten Berufungsfrist, beantragte die Beklagte Wieder­ein­setzung in den vorigen Stand.

Wieder­ein­setzung war ihr zu gewähren

Das Oberlan­des­gericht entschied, dass der Beklagten Wieder­ein­setzung in den vorigen Stand wegen unverschuldeter Fristversäumnis zu gewähren war.

Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil15930

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI