Dokument-Nr. 19232
Permalink https://urteile.news/
- VersR 1979, 758Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR), Jahrgang: 1979, Seite: 758
- Verkehrsunfall wegen fehlender Aufmerksamkeit: Ablenkung durch heruntergefallene Zigarette begründet grobe FahrlässigkeitOberlandesgericht Karlsruhe, Urteil30.04.1992, 12 U 16/92
- Anzünden einer Zigarette während Autobahnfahrt ist bei Außerachtlassen des Straßenverlaufs grob fahrlässigOberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil08.02.1995, 23 U 108/94
Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil14.07.1978
Grob fahrlässige Unfallverursachung aufgrund Verreißens des Steuers wegen Bückens nach heruntergefallener ZigaretteKein Anspruch auf Versicherungsschutz
Bückt sich ein Autofahrer während der Fahrt, um seine heruntergefallene Zigarette aufzuheben und kommt er dabei von der Fahrbahn ab, weil er eine Hand vom Steuer und den Blick von der Fahrbahn nimmt, so liegt grobe Fahrlässigkeit vor. Ein Anspruch auf Versicherungsschutz kann dann ausgeschlossen sein bzw. nur gekürzt bestehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall befuhr ein Autofahrer bei Nacht mit einer Geschwindigkeit von 60 km/h eine Landstraße, als seine brennende Zigarette beim Abstreifen der glühenden Asche am Aschenbecher auf den Wagenboden zwischen die Vordersitze fiel. Er bückte sich anschließend nach der Zigarette, um sie aufzuheben. Da er dabei sowohl die rechte Hand vom Lenkrad nahm als auch den Blick von der Fahrbahn abwandte, verriss er das Steuer, kam von der Fahrbahn ab und streifte eine Leitplanke. Er beanspruchte nachfolgend seine Versicherung. Diese sah im Verhalten des Autofahrers aber eine grobe Fahrlässigkeit und weigerte sich daher den Schaden zu regulieren. Der Autofahrer erhob daraufhin Klage.
Kein Anspruch auf Versicherungsschutz
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied gegen den Autofahrer. Diesem habe kein Anspruch auf Versicherungsschutz zugestanden. Denn aufgrund des grob fahrlässigen Verhaltens des Autofahrers sei die Versicherung von ihrer Leistungspflicht nach § 61 VVG (neu: § 81 VVG) befreit gewesen.
Bücken nach Zigarette begründete grobe Fahrlässigkeit
Zwar habe nach Ansicht des Oberlandesgerichts das Rauchen als solches nicht den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit begründet. Als grob fahrlässig sei aber das Bücken nach der Zigarette zu werten gewesen. Denn dabei habe der Autofahrer das Lenkrad mit seiner rechten Hand losgelassen und den Blick von der Fahrbahn abgewendet. Dies habe zwangsläufig zu einem Verreißen des Steuers geführt.
Möglichkeit zum Anhalten bestand
Der Autofahrer hätte angesichts des fehlenden Verkehrs ohne Probleme anhalten können, um seine Zigarette aufzuheben.
Erläuterungen
Die Entscheidung ist aus dem Jahre 1978 und erscheint im Rahmen der Reihe "Wissenswerte Urteile".© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 27.11.2014
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (zt/VersR 1979, 758/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil19232
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.