21.11.2024
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Oberlandesgericht Hamm Urteil22.10.2012

Fußballspieler haftet für Verletzungen nach rücksichtslosem Foul an GegenspielerZweikampf wurde ohne jede Rücksicht auf Gefahr und Folgen des Einsteigens für den Gegner geführt

Wer seinen Gegenspieler beim Fußball rücksichtslos foult, haftet für die Verletzungen, die er dem Gegner bei dem unfairen Zweikampf zufügt. Dies entschied das Oberlan­des­gericht Hamm und bestätigte damit das erstin­sta­nzliche Urteil des Landgerichts Dortmund.

Der klagende Spieler des zugrunde liegenden Falls war bei einem Meister­schaftsspiel der Kreisliga A 3 des Kreises Dortmund am 18. April 2010 vom beklagten Spieler der gegnerischen Mannschaft mit gestrecktem Bein gefoult worden. Durch das vom Schiedsrichter mit der gelben Karte geahndete Foul zog sich der Kläger eine schwere Knieverletzung zu, in deren Folge er seinen Beruf als Maler und Lackierer bis heute nicht mehr ausüben kann. Für die nach seiner Darstellung durch eine grob regelwidrige Spielweise zugefügte Verletzung verlangte der Kläger vom Beklagten Schadensersatz, insbesondere Schmerzensgeld. Der haftpflicht­ver­si­cherte Beklagte hatte seine Haftung in Abrede gestellt und gemeint, der Kläger habe sich bei einem regelgerechten Zweikampf um den Ball eine unglückliche Verletzung zugezogen.

OLG: Foul des Spielers war rücksichtslos

Das Oberlan­des­gericht Hamm hat die Verurteilung des Beklagten zur Leistung umfassenden Schaden­s­er­satzes, u.a. eines Schmer­zens­geldes in Höhe von 50.000 Euro, bestätigt. Mangels Fahrlässigkeit hafte ein Fußballspieler zwar nicht, wenn er seinen Gegenspieler bei regelgerechter und dem Fairnessgebot entsprechender Spielweise verletze. Im vorliegenden Fall aber hafte der Beklagte, weil er unter Verstoß gegen die DFB-Fußballregel Nr. 12 rücksichtslos gehandelt habe. Er habe den zur Verletzung des Klägers führenden Zweikampf ohne jede Rücksicht auf die Gefahr und die Folgen seines Einsteigens für den Gegner geführt. Hiervon sei das Landgericht nach einer umfangreichen Beweisaufnahme zu Recht ausgegangen.

Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online

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