18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Hamm Urteil04.02.2013

Oberlan­des­gericht Hamm entscheidet im "Samenraub-Prozess"Erteilte Einver­ständ­ni­s­er­klärung zur Befruchtung durch Unterschrift des Klägers wirksam

Die Schaden­s­er­satzklage im sog. "Samenraub-Prozess" ist abzuweisen, da von dem Kläger abgegebene Unterschriften sein Einverständnis mit einer künstlichen Befruchtung belegen. Es gibt keine Hinweise, die auf eine Unter­schrif­ten­fäl­schung durch die beklagten Ärzte hindeuten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Hamm hervor.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der 41 Jahre alte Kläger aus Hattingen hat von den beklagten Ärzten, die als Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Dortmund ein Kinderwunschzentrum betreiben, im Wege des Schaden­s­er­satzes die Freistellung von Unter­halts­ver­pflich­tungen begehrt. Der Kläger ist Vater von im November 2007 geborenen Zwilligen, die die Kindesmutter nach einer in der Praxis der Beklagten durchgeführten künstlichen Befruchtung geboren hat.

Künstliche Befruchtung ohne Zustimmung des Klägers

Sein Schaden­s­er­satz­be­gehren hat der Kläger damit begründet, er habe den Beklagten im Januar 2004 nur deswegen eine Spermaprobe für eine vereinbarte Lagerzeit überlassen, damit diese im Falle einer Erkrankung zur Verfügung stehe. Ohne seine Zustimmung sei die Probe über den anfangs vereinbarten Zeitraum hinaus aufbewahrt und dann zur künstlichen Befruchtung der Kindesmutter verwandt worden.

LG: Beklagte verletzten vertragliche Pflichten

Das Landgericht hatte die Beklagten wegen Verletzung vertraglicher Pflichten zum Schadensersatz verurteilt und es auch unter Berück­sich­tigung vorgelegter schriftlicher Erklärungen als nicht bewiesen angesehen, dass der Kläger im Jahre 2007 der Zeugung eines Kindes mit seinem Sperma zugestimmt hatte.

OLG: Nachweise belegen Einverständnis des Klägers mit künstlicher Befruchtung

Das Oberlan­des­gericht Hamm hat demgegenüber nach Auswertung der Urkunden, des Gutachtens einer Schrift­sach­ver­ständigen, ihrer Anhörung sowie nach Auswertung der Akten den Nachweis eines Einver­ständ­nisses des Klägers als geführt angesehen und sein Schaden­s­er­satz­be­gehren aus diesem Grunde abgewiesen. Die für sein Einverständnis mit der künstlichen Befruchtung maßgeblichen Dokumente habe der Kläger selbst unterzeichnet, insoweit seien seine Unterschriften nicht, wie er vorgetragen habe, gefälscht worden. Nach dem Schrift­sach­ver­stän­di­gen­gut­achten spreche eine „sehr hohe Wahrschein­lichkeit“, die die Sachverständige mit 99 % bemessen habe, dafür, dass der Kläger der Urheber der fraglichen Unterschriften sei. Nach der diesbezüglichen Anhörung der Sachver­ständigen sei der Senat von der Echtheit der Unterschriften überzeugt. Gegen die Richtigkeit der Fälschungs­be­hauptung des Klägers spreche zudem, dass auch sein weiterer Prozessvortrag in sich widersprüchlich und daher unglaubhaft sei.

Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil15170

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI