Dokument-Nr. 17032
Permalink https://urteile.news/
- MDR 2014, 28Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2014, Seite: 28
- Linksabbieger müssen zweimal nach hinten schauenLandgericht Karlsruhe, Urteil12.10.2007, 8 O 294/07
- Achtung Abbieger! Bei Verkehrsunfall droht volle HaftungLandgericht München I, Urteil15.09.2005, 19 S 9250/05
- Überholen einer Fahrzeugkolonne von bis zu 10 Fahrzeugen ist zulässigOberlandesgericht Celle, Urteil08.06.2022, 14 U 118/21
Oberlandesgericht Hamm Urteil09.07.2013
Fahrzeugschaden nach verbotswidrigem Überholen bei unklarer Verkehrslage muss größtenteils selbst getragen werdenÜberholer einer Fahrzeugkolonne können für Unfälle mitverantwortlich sein
Wer beim Überholen einer Fahrzeugkolonne mit einem nach links in ein Grundstück abbiegenden Pkw zusammenstößt, kann 75 % seines Schadens selbst zu tragen haben. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit überholte der seinerzeit 47jährige Kläger aus Marl im Juli 2009 auf der Sinsener Straße in Oer-Erkenschwick mit seinem Mokick eine aus drei Fahrzeugen bestehende Kolonne und stieß mit dem nach links in eine Grundstückszufahrt einbiegenden ersten Fahrzeug der Kolonne zusammen.
Überholer muss 75 % des Schadens selbst tragen
Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass aufgrund der besonderen Umstände des zu beurteilenden Falles ein Verschulden der seinerzeit 45jährigen beklagten Linksabbiegerin aus Marl nicht festzustellen war. Deswegen sei bei ihrem Fahrzeug nur die Betriebsgefahr zu berücksichtigen, so dass der Kläger 75 % seines Schadens selbst zu tragen habe. Den Kläger treffe ein erhebliches Verschulden, weil er verbotswidrig bei einer für ihn unklaren Verkehrslage überholt habe.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 21.10.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil17032
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.