21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Hamm Beschluss22.02.2022

Gastroenteritis und Kolitis begründen für sich genommen auch bei Vorliegen einer Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung keine Ver­handlungs­unfähig­keitAnste­ckungs­gefahr aufgrund Erkrankung kann mittels Schutzmaßnahmen begegnet werden

Eine Gastroenteritis und eine Kolitis begründen für sich genommen auch bei Vorliegen einer Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung keine Ver­handlungs­unfähig­keit. Sollte von der Erkrankung eine Anste­ckungs­gefahr ausgehen, kann dies mittels Schutzmaßnahmen begegnet werden. Dies hat das Oberlan­des­gericht Hamm entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2021 wies das Landgericht Essen die Berufung eines wegen tätlichen Angriffs auf Vollstre­ckungs­beamte, versuchter Körper­ver­letzung und Beleidigung Angeklagten zurück. Hintergrund dessen war die Versäumung der Berufungs­haupt­ver­handlung durch den Angeklagten. Gegen diese Entscheidung richtete sich der Antrag auf Wieder­ein­setzung in den vorigen Stand. Der Angeklagte führte an, dass er wegen einer Gastroenteritis und Kolitis nicht zur Verhandlung habe erscheinen können. Als Nachweis legte er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes vor. Das Landgericht wies den Wieder­ein­set­zungs­antrag zurück. Dagegen richtete sich die sofortige Beschwerde des Angeklagten.

Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­nigung begründet keine Verhand­lungs­un­fä­higkeit

Das Oberlan­des­gericht Hamm bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Der Antrag auf Wieder­ein­setzung sei bereits unzulässig. Beruft sich ein Angeklagter auf eine Erkrankung, genüge es nicht, dass er ein Attest beibringt, in dem ihm eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt wird. Vielmehr müsse die Art der Erkrankung unter Angabe der Symptomatik angegeben werden. Aus der vorgelegten Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­nigung ergebe sich nicht, welche konkreten körperlichen Beein­träch­ti­gungen der Angeklagte im Zeitpunkt der Haupt­ver­handlung aufgewiesen hat. Eine Gastroenteritis und Kolitis sei nicht immer mit Erbrechen und Durchfall verbunden. Vielmehr könne der Charakter und der Schweregrad der Symptome variieren.

Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss31537

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI