15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Hamm Urteil22.03.2016

Kein Werter­satz­an­spruch für mangelhaftes Naviga­ti­o­nsgerät nach bereits erfolgter Veräußerung des FahrzeugsNachweis eines Mangels kann nur bei möglicher Durchführung eines Sachver­ständigen­gutachtens erbracht werden

Mängel eines in einem Bentley eingebauten Naviga­ti­o­ns­systems können mit Hilfe eines Sachver­ständigen­gutachtens nur dann zu klären sein, wenn der Sachverständige das beanstandete Naviga­ti­o­ns­system untersuchen kann. Kann der Käufer des Fahrzeugs die Untersuchung nicht ermöglichen, weil er das Fahrzeug zwischen­zeitlich veräußert hat, kann sein Schadens­be­gehren gegen den Verkäufer bereits aus diesem Grund erfolglos bleiben. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Hamm hervor, das damit das erstin­sta­nzliche Urteil des Landgerichts Detmold im Ergebnis bestätigte.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: die klagende, auf dem Immobi­li­en­sektor tätige Firma aus Bad Salzuflen erwarb im September 2013 vom beklagten Autohaus in Hannover für ca. 200.000 Euro einen Bentley Continental GTC. Nach dem Kauf des Fahrzeugs rügte sie Mängel des Naviga­ti­o­ns­systems, das falsche bzw. nicht existente Wegführungen vorschlage. Im April 2014 teilte ihr die Beklagte mit, dass - nach Angaben des Herstellers - ein Fehler in der Grund­pro­gram­mierung der Software vorliege, der mit einer Aktualisierung bis Ende des Jahres behoben werden solle. Dies wollte die Klägerin nicht abwarten und erklärte im Mai 2014 den Rücktritt vom Kaufvertrag. In dem daraufhin von der Klägerin angestrengten Prozess hat sie die Rückzahlung des Kaufpreises verlangt und zur Begründung vorgetragen, dass das Naviga­ti­o­ns­system wegen der Fehlfunktion so gut wie unbrauchbar sei. Die Beklagte hat demgegenüber behauptet, dass das Naviga­ti­o­ns­system dem Stand der Technik entspreche. Fest eingebaute Naviga­ti­o­ns­systeme seien nie auf dem neuesten Stand und müssten deshalb regelmäßig aktualisiert werden. Im Übrigen sei der gerügte Mangel nicht erheblich.

Klägerin verlangt nach zwischen­zeit­licher Veräußerung des Fahrzeugs 25.000 Euro Wertersatz

Gegen das der Rechtsposition der Beklagten folgende, klageabweisende erstin­sta­nzliche Urteil des Landgerichts Detmold hat die Klägerin Berufung eingelegt. Nach zwischen­zeit­licher Veräußerung des Fahrzeugs hat die Klägerin nunmehr 25.000 Euro Wertersatz verlangt.

OLG verneint Werter­satz­an­spruch der Klägerin

Das geänderte Klagebegehren blieb in der Berufungs­instanz erfolglos. Das Oberlan­des­gericht Hamm nahm davon Abstand, ein Sachverständigengutachten einzuholen, weil die Klägerin das streitbefangene Fahrzeug nach dem Weiterverkauf nicht für eine Begutachtung durch einen Sachver­ständigen zur Verfügung stellen konnte. In dem daraufhin verkündeten Urteil wies das Oberlan­des­gericht die Berufung der Klägerin zurück. Der geltend gemachte Werter­satz­an­spruch stehe der Klägerin nicht zu, entschied das Gericht. Sie habe nicht nachgewiesen, dass das verkaufte Fahrzeug bei der Übergabe durch die Beklagte im September 2013 mangelhaft gewesen sei. Als Käuferin habe sie zunächst ein Navigationsgerät mit der für ein Neufahrzeug des verkauften Modells seinerzeit aktuellen Hard- und Software erwarten können und auch erhalten. Dass das in dem Fahrzeug eingebaute Naviga­ti­o­ns­system einen technischen Fehler aufgewiesen habe und deswegen vom Stand der Technik abgewichen sei, habe die insoweit beweisbelastete Klägerin nicht nachgewiesen. Ein derartiger Mangel lasse sich auch unter Berück­sich­tigung eines möglichen Fehlers in der Grund­pro­gram­mierung im vorliegenden Fall nur mithilfe eines technischen Sachver­stän­di­gen­gut­achtens klären, wobei der Sachverständige das in dem verkauften Fahrzeug eingebaute Naviga­ti­o­ns­system untersuchen müsse. Ein derartiges Gutachten könne nicht mehr eingeholt werden, weil die Klägerin das Fahrzeug veräußert habe und nicht mehr für eine Begutachtung zur Verfügung stellen könne.

Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil22737

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI