18.10.2024
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Sie sehen einen Vertrag, der gerade unterzeichnet wird und davor die ilhouetten von zwei Personen.
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Oberlandesgericht Hamm Urteil21.07.2016

OLG Hamm zum Wahlrecht eines Fahrzeugkäufers zwischen Nachbesserung und NachlieferungKäufer kann bei nicht verlangter und nicht vertraglich geregelter Nachbesserung auch Nachlieferung verlangen

Bietet der Verkäufer eines mangelhaften Fahrzeugs dem Käufer eine Nachbesserung an, kann der Käufer anstelle der Nachbesserung regelmäßig noch eine Nachlieferung verlangen, wenn er die Nachbesserung nicht verlangt und sich über diese nicht mit dem Verkäufer verständigt hat. Dies entschied das Oberlan­des­gericht Hamm und änderte damit das erstin­sta­nzliche Urteil des Landgerichts Bielefeld ab.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin aus Herzebrock-Clarholz erwarb im Juni 2013 vom beklagten Autohaus in Oelde einen fabrikneuen KIA Ceed zum Kaufpreis von ca. 16.300 Euro. Im Dezember 2013 erhielt die Klägerin Kenntnis von einem Trans­port­s­chaden am Auspuffrohr und Tank des Fahrzeugs, der bereits bei der Fahrzeu­g­übergabe vorhanden und nicht fachgerecht behoben worden war. Die Beklagte bot der Klägerin eine kostenfreie Schadens­be­sei­tigung an, auf die sich die Klägerin nicht einließ, weil die Beklagte eine zusätzliche Minderung des Kaufpreises ablehnte. Daraufhin verlangte die Klägerin unter Fristsetzung die Nachlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs und erklärte den Rücktritt vom Kaufvertrag, nachdem die Beklagte hierzu nicht bereit war. Mit ihrer Klage hat die Klägerin - unter Anrechnung eines Nutzungs­vorteils - die Rückzahlung des Kaufpreises und die Erstattung der Zulas­sungs­kosten in Höhe von zusammen ca. 15.000 Euro gegen die Rückgabe des Fahrzeugs verlangt. Das Landgericht hat den Rücktritt als unver­hält­nismäßig angesehen und die Klage abgewiesen.

Klägerin durfte Ersatzlieferung verlangen

Das Klagebegehren war in zweiter Instanz erfolgreich. Das Oberlan­des­gericht Hamm hat die Beklagte - unter Anrechnung eines Nutzungs­vorteils von ca. 2.850 Euro - zur Rückzahlung des Kaufpreises und Erstattung der Zulas­sungs­kosten in Höhe von zusammen ca. 13.600 Euro gegen Rückgabe des Fahrzeugs verurteilt. Die Klägerin sei wirksam vom Vertrag zurückgetreten, so das Gericht. Das verkaufte Fahrzeug habe bei der Übergabe einen Sachmangel aufgewiesen. Deswegen habe die Klägerin eine Ersatzlieferung verlangen dürfen.

Nachbesserung wurde lediglich angeboten und nicht verlangt

Ihr Nachlie­fe­rungs­ver­langen sei nicht wegen einer vorrangigen Nachbesserung ausgeschlossen. Eine Nachbesserung habe die Klägerin nicht verlangt, sie sei ihr vielmehr von der Beklagten angeboten worden, ohne dass sich die Parteien über ihre Modalitäten verständigt hätten. Daher habe die Klägerin danach noch eine Nachlieferung verlangen können. Die Nachlieferung sei der Beklagten auch möglich gewesen. Sie habe nicht dargelegt, kein mangelfreies anderes Neufahrzeug mit der geschuldeten Ausstattung beschaffen können.

Einwand der Unver­hält­nis­mä­ßigkeit einer Nachlieferung wurde zu spät erhoben

Den Einwand der Unver­hält­nis­mä­ßigkeit einer Nachlieferung könne die Beklagte nicht mehr mit Erfolg erheben. Der Einwand müsse vom Verkäufer geltend gemacht werden, solange noch ein Nacher­fül­lungs­an­spruch bestehe. Dieser erlösche u.a. dann, wenn der Käufer zu Recht vom Vertrag zurücktrete. Im vorliegenden Fall habe die Beklagte den Einwand verspätet, weil erstmals im Prozess erhoben.

Mangel­be­sei­ti­gungs­kosten wären nicht nur geringfügig und unerheblich gewesen

Der Rücktritt sei auch nicht deswegen ausgeschlossen, weil die infrage stehende Pflicht­ver­letzung der Beklagten als unerheblich anzusehen sei. Unerheblich sei nur ein geringfügiger Mangel, der mit einem Kostenaufwand von bis zu 5 % des Kaufpreises zu beseitigen sei. Ein derartiger Mangel habe im vorliegenden Fall nicht vorgelegen. Nach dem eingeholten Sachver­stän­di­gen­gut­achten seien Mangel­be­sei­ti­gungs­kosten zu veranschlagen gewesen, die ca. 12 % des Kaufpreises ausgemacht hätten.

Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online

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