18.10.2024
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Sie sehen eine Szene aus einem Krankenhaus, speziell mit einem OP-Saal und einem Arzt im Vordergrund.

Dokument-Nr. 23393

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Urteil17.03.2015Oberlandesgericht Hamm26 U 108/13
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2015, 1304Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2015, Seite: 1304
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Vorinstanz:
  • Landgericht Bielefeld, Urteil11.06.2013, 4 O 156/11
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Hamm Urteil17.03.2015

Geburtsschaden: Schmerzensgeld von 300.000 Euro wegen gravierender Schäden aufgrund Sauer­stoff­mangels während GeburtVerspätete Einleitung einer Notsektio stellt groben Behand­lungs­fehler dar

Kommt es aufgrund der verspäteten Einleitung einer Notsektio zu einem Sauer­stoff­mangel bei einem Baby während der Geburt, können die dadurch bedingten gravierenden Schäden ein Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 Euro rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Hamm hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall erlitt ein Baby bei der Geburt schwere Schäden, da es aufgrund einer verspäteten Notsektio zu einem Sauerstoffmangel kam. Im Alter von zwei Jahren verklagte das betroffene Kind die behandelnden Ärzte auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 300.000 Euro.

Landgericht hält Schmerzensgeld von 190.000 Euro für angemessen

Das Landgericht Bielefeld gab der Klage statt. Es sah in der verspätet eingeleiteten Notsektio einen groben Behandlungsfehler der Beklagten und sprach der Klägerin aufgrund der dadurch bedingten Folgen ein Schmerzensgeld in Höhe von 190.000 Euro zu. Der Klägerin war dies aber zu wenig. Sie legte daher Berufung ein.

Oberlan­des­gericht bejaht Schmer­zens­geldan­spruch von 300.000 Euro

Das Oberlan­des­gericht Hamm entschied zu Gunsten der Klägerin und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Ihr habe ein Anspruch auf weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 110.000 Euro und somit auf ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 300.000 Euro zugestanden.

Gravierende Schäden infolge Sauer­stoff­mangels rechtfertigen höheres Schmerzensgeld

Die gravierenden Schäden infolge des Sauer­stoff­mangels haben nach Ansicht des Oberlan­des­ge­richts das erhöhte Schmerzensgeld gerechtfertigt. Die Klägerin sei in ihrer Motorik, Feinmotorik und Bewegungs­ko­or­di­nation beeinträchtigt gewesen. Sie habe motorische Fähigkeiten wie Rennen, Klettern oder Springen in Zukunft nicht unfallfrei erlernen können. Zudem habe eine Sprachstörung vorgelegen, welche sich insbesondere in einem undeutlichen Sprechen gezeigt habe. Ferner habe die Fehlentwicklung der Hüften das Tragen von Orthesen und Bandagen notwendig gemacht, was zu Schmerzen insbesondere beim An- und Ablegen geführt habe. Darüber hinaus habe die Klägerin anstrengende, belastende und zum Teil schmerzhafte Physiotherapien, Logopädien, Ergotherapien, Hippotherapien, Galileo-Vibra­ti­o­ns­the­rapien und Vojta-Therapien durchführen müssen. Zudem habe nicht unberück­sichtigt bleiben dürfen, dass sich die Klägerin ihres Zustandes bewusst sei und dies für die Entwicklung notwendige soziale Kontakte mit anderen Kindern beeinträchtigt habe.

Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)

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