15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Szene aus einem Krankenhaus, speziell mit einem OP-Saal und einem Arzt im Vordergrund.
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Hamm Urteil21.01.2014

Arzt darf Schul­ter­ver­letzung mit Arthroskopie abklärenKeine Pflicht zur Aufklärung des Patienten über Alternativen sofern konservativen Behandlung keine medizinisch gleichermaßen indizierte Behandlungs­alternative darstellt

Nach einer Schul­ter­ver­letzung kann eine Arthroskopie zur Klärung der Ursachen eines - nach MRT vermeintlich eindeutigen - Einrisses der Supra­spi­na­tussehne indiziert sein. Über die Möglichkeit einer konservativen Behandlung muss der Patient nicht aufgeklärt werden, wenn sie sich nicht als medizinisch gleichermaßen indizierte Behandlungs­alternative darstellt. Dies entschied das Oberlan­des­gericht Hamm und bestätigte damit die erstin­sta­nzliche Entscheidung des Landgerichts Bochum.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die im Jahre 1980 geborene Klägerin aus Sprockhövel stürzte Ende September 2008 auf der Treppe und fiel auf ihre linke Schulter. Wegen fortbestehender Schmerzen wurde im Oktober 2008 eine Kernspin­to­mo­graphie durchgeführt, die zur Diagnose des Einrisses der Supra­spi­na­tussehne führte. Aufgrund dieser Diagnose und mit der MRT-Aufnahme suchte die Klägerin Ende Oktober 2008 das erstbeklagte Krankenhaus in Bochum auf. In diesem führten die zweitbeklagten Ärzte im November 2008 eine diagnostische Arthroskopie durch, um die Ursachen der vermeintlichen Teilruptur zu klären. Dabei stellte sich heraus, dass die Supra­spi­na­tussehne nicht eingerissen war. In der Folgezeit litt die Klägerin unter chronischen Schul­ter­schmerzen und erlitt eine Schleim­beu­tel­ent­zündung. Diese Folgen hat sie auf die aus ihrer Sicht fehlerhafte Behandlung der Beklagten zurückgeführt und gemeint, sie habe zudem über die Möglichkeit einer konservativen Behandlung aufgeklärt werden müssen. Von den Beklagten hat sie Schadensersatz verlangt, u.a. ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro.

Behand­lungs­fehler nicht feststellbar

Das Klagebegehren blieb erfolglos. Nach dem Einholen eines medizinischen Sachver­stän­di­gen­gut­achtens konnte das Oberlan­des­gericht Hamm keine Behand­lungs­fehler feststellen.

Arzt kann kein Fehler bei der Befunderhebung vorgeworfen werden

Ein Fehler bei der Befunderhebung sei den Beklagten nicht vorzuwerfen. Auch wenn eine Ultra­scha­ll­un­ter­suchung den Einriss der Sehne nicht bestätigt habe, hätten die beklagten Ärzte der MRT-Aufnahme den Vorzug geben dürfen, weil diese Feinheiten besser abbilde könne als eine Ultra­scha­ll­un­ter­suchung.

Anamnestische und klinische Gegebenheiten sprachen für Arthroskopie

Die Arthroskopie sei auch indiziert gewesen. Die anamnestischen und klinischen Gegebenheiten, ein trauma­ti­sie­rendes Sturzerlebnis der noch jungen Patientin und ein negativer Heilungsverlauf mit zunehmender Bewegungs­ein­schränkung im Bereich der linken Schulter, hätten bereits für die Arthroskopie gesprochen. Das vermeintlich eindeutige Bild des MRT habe diese Bewertung bestätigt.

Gericht verneint unzureichende Aufklärung der Patientin

Der Arthroskopie habe die Klägerin zudem wirksam zugestimmt. Sie sei nicht unzureichend aufgeklärt worden. Auf die Möglichkeit einer konservativen Behandlung habe sie nicht hingewiesen werden müssen, weil sich diese seinerzeit nicht als medizinisch gleichermaßen indizierte Behand­lungs­methode dargestellt habe. Es sei nicht zu erwarten gewesen, dass eine solche, über Monate bis über Jahre durchzuführende Behandlung die Beschwerden der Klägerin beseitigt hätte. Außerdem habe aus damaliger Sicht berücksichtigt werden müssen, dass bei einem konservativ behandelten Einriss der Sehne die Gefahr einer weitergehenden Ruptur bestanden habe.

Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil17953

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI