18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 22339

Drucken
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Hamm Beschluss15.12.2015

Grund­buch­berichtigung nach "Identi­täts­die­bstahl" gerechtfertigtGefälschte notarielle Beglaubigung lässt auch auf Fälschung der beglaubigten Unterschrift schließen

Wird dem Grundbuchamt eine Urkunde mit einer gefälschten notariellen Beglaubigung vorgelegt, ist hieraus zu schließen, dass auch die beglaubigte Unterschrift gefälscht worden ist. Enthält die so gefälschte Urkunde eine Erklärung, auf deren Grundlage im Grundbuch eine Eigen­tum­s­än­derung eingetragen worden ist, ist die Grund­bu­ch­ein­tragung unrichtig und auf Antrag des vermeintlichen Erwerbers zu berichtigen. Dies entschied das Oberlan­des­gericht Hamm unter Abänderung des erstin­sta­nz­lichen Beschlusses des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Plettenberg.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die zweitbeteiligte Immobi­li­en­händlerin aus Hagen veräußerte im August 2014 zwei Eigen­tums­woh­nungen in Plettenberg-Ohle an einen vermeintlichen Professor aus Bonn, für den beim Vertrags­ab­schluss ein vollmachtloser Vertreter auftrat. Die kurz darauf zum Kaufvertrag und zur Auflassung vorgelegte Geneh­mi­gungs­er­klärung des vermeintlichen Professors trug die gefälschte Unterschrift eines Notars aus Bonn Bad-Godesberg, was erst nach der Eigen­tum­s­um­schreibung im Grundbuch bekannt wurde. Der wahre Träger des Namens des vermeintlichen Professors, der Erstbeteiligte aus Berlin, machte gegenüber dem Grundbuchamt geltend, zu Unrecht als Eigentümer eingetragen zu sein, und beantragte die Berichtigung des Grundbuchs durch die erneute Eintragung der Zweit­be­tei­ligten als Eigentümerin.

OLG verpflichtet Grundbuchamt zur Änderung des Eintrags

Das Oberlan­des­gericht Hamm hat das Grundbauchamt des Amtsgerichts Plettenberg angewiesen, dem Antrag zu entsprechen. Der Erstbeteiligte sei berechtigt, gegen seine Eintragung als Eigentümer Beschwerde einzulegen. Die Gefahr der Beein­träch­tigung von Rechten eines gutgläubigen Erwerbers sei praktisch auszuschließen, wenn der als Eigentümer Eingetragene seinen eigenen Rechtserwerb als nicht erfolgt ansehe und die Wieder­ein­tragung des vorherigen Eigentümers, vorliegend der zweit­be­tei­ligten Immobi­li­en­händlerin, verlange. Dem Antrag des Erstbeteiligten sei zu entsprechen, weil das Grundbuch unrichtig und dies für das Grundbuchamt hinreichend nachgewiesen sei. Die auf der Geneh­mi­gungs­er­klärung vorgenommene notarielle Unter­schrifts­be­glau­bigung sei gefälscht. Hieraus leite sich zwingend die Schluss­fol­gerung ab, dass auch der Unter­schriftszug des vermeintlichen Professors auf der Urkunde gefälscht sein müsse. Denn die Fälschung der Unterschrift des Notars unter dem Beglau­bi­gungs­vermerk mache nur dann einen Sinn, wenn zugleich der zu beglaubigende Unter­schriftszug gefälscht werde. Dementsprechend stehe fest, dass der Erstbeteiligte die in seinem Namen erklärte Auflassung nicht genehmigt und das auf ihn eingetragene Wohnungs­ei­gentum nicht erlangt habe. Das Grundbuch sei deswegen durch die Wieder­ein­tragung der Zweit­be­tei­ligten als Eigentümerin zu berichtigen.

Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss22339

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI