29.04.2026
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
29.04.2026 
Sie sehen Medikamente neben einer Computermaus auf einen Tisch liegen.KI generated picture
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Frankfurt am Main Urteil27.04.2026

Apotheker muss Schmerzensgeld nach unzulässiger Abgabe verschrei­bungs­pflichtiger Medikamente zahlenHaftung eines Apothekers bejaht und Anspruch wegen Mitverschuldens und Verjährung reduziert

Die Klägerin hatte in der Apotheke des Beklagten über fünf Jahre hinweg ohne Vorlage von Rezepten abhängig machende Medikamente erworben. Das Oberlan­des­gericht Frankfurt am Main bestätigte mit Entscheidung einen Schmer­zens­geldan­spruch, der unter Berück­sich­tigung eines Mitverschuldens und teilweiser Verjährung mit 8.000,00 € bemessen wurde.

Der Beklagte betreibt eine Apotheke in Frankfurt am Main. Die Klägerin erwarb dort verschrei­bungs­pflichtige Schmerz-, Schlaf- und Beruhi­gungs­mittel mit einem erheblichen Abhän­gig­keits­po­tential. Im März 2020 begann die Klägerin einen Medika­men­ten­entzug und ihr Sohn erstattete Strafanzeige gegen den Beklagten. Die Klägerin behauptet, die Medikamente seien ohne Vorlage einer ärztlichen Verordnung an sie verkauft worden. Sie habe zunächst in der Apotheke angegeben, die ärztlichen Verordnungen nachzureichen. Der Beklagte habe nachfolgend nie danach gefragt. Der Beklagte behauptet, die Klägerin habe für jeden Einkauf ein holländisches Rezept vorgelegt. Er habe auf das Potenzial einer Abhängigkeit hingewiesen.

Bestätigung der Haftung dem Grunde nach durch das Berufungs­gericht

Das Landgericht hat der Klage teilweise stattgegeben und den Beklagten zur Zahlung eines Schmerzensgelds in Höhe von 10.000 € verurteilt. Die hiergegen eingelegte Berufung hatte vor dem zuständigen 8. Zivilsenat nur zu einem geringen Teil Erfolg.

Der Klägerin stehe ein Schmerzensgeld zu, da der Beklagte seine Pflichten als Apotheker verletzt habe, begründete der Senat die Entscheidung. Aus den Feststellungen des Landgerichts folge, dass der Beklagte bzw. seine Mitarbeiter der Klägerin in der Zeit von 2015 bis Anfang 2020 erhebliche Mengen verschrei­bungs­pflichtiger Medikamente ohne Vorlage von ärztlichen Rezepten verkauft hätten. Die Menge im Einzelnen ergebe sich aus den Feststellungen des Strafverfahrens. Dass der Verkauf ohne Vorlage von Rezepten erfolgt sei, habe das Landgericht auch fehlerfrei festgestellt. Es habe im Einzelnen ausgeführt, aus welchen Gründen es die Angaben der Klägerin für glaubhaft angesehen habe. Es habe sich zudem mit den Angaben des Beklagten detailliert ausein­an­der­gesetzt und im Einzelnen ausgeführt, aus welchen Gründen die Behauptung der Vorlage eines nieder­län­dischen Rezepts seitens des Beklagten als Schutz­be­hauptung anzusehen sei. Die Aussagen der Zeugen seien ebenfalls fehlerfrei gewürdigt worden.

Schadens­be­gründung sowie Bemessung des Schmer­zens­geldes unter Berück­sich­tigung von Mitverschulden und Verjährung

Der Klägerin sei durch die Pflichtverletzung ein Schaden entstanden. Dabei komme es nicht darauf an, ob sie bereits vor dem Verkauf medika­men­te­n­ab­hängig gewesen sei. Dann wäre jedenfalls die Abhängigkeit durch das Verhalten aufrecht­er­halten worden. Die Abhängigkeit habe die Klägerin insbesondere erheblich in ihrer beruflichen Leistungs­fä­higkeit und körperlichen Koordi­na­ti­o­ns­fä­higkeit beeinträchtigt.

Ansprüche vor 2019 seien allerdings verjährt. Unter Berück­sich­tigung eines Mitver­schul­den­santeils der Klägerin von 40 %, die immer wieder die Herausgabe veranlasst habe, sei hier ein Schmerzensgeld von 8.000 € angemessen. Bei der Bemessung erlange u.a. einerseits der lange Zeitraum und die körperlichen, persönlichen und beruflichen Folgen der Abhängigkeit Bedeutung, andererseits der erfolgreiche Entzug binnen sechs Wochen und das Fehlen fortbestehender Beein­träch­ti­gungen.

Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/mw)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil35942

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI