21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Frankfurt am Main Beschluss06.06.2023

Pflicht zur Prüfung der Urheber­rechtslage durch Existenzgründer vor Auftrags­er­teilungUnzulässigkeit der kommerziellen Verwertung fremder Bilder aus dem Internet gehört zum Allgemeinwissen

Die Unzulässigkeit der kommerziellen Verwertung fremder Bilder aus dem Internet gehört zum Allgemeinwissen. Existenzgründer müssen daher die Urheber­rechtslage vor einer Auftrags­er­teilung selber prüfen. Dies hat das Oberlan­des­gericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Rechts­an­walts­fach­an­ge­stellte beabsichtigte sich eine berufliche Existenz mit dem Vertrieb von großen mit Bildern einer südkoreanischen Boyband bedruckten Kissenbezügen aufzubauen. Sie beauftragte in diesem Zusammenhang Anfang des Jahres 2022 ein Unternehmen, welches auf das Bedrucken von Textilien spezialisiert war, und leistete eine Anzahlung in Höhe von über 8.000 €. Da die Bilder aus dem Internet herun­ter­la­geladen waren, verwies das Unternehmen auf die Klärung der Urheber­rechtslage. Die Rechts­an­walts­fach­an­ge­stellte warf dem Unternehmen nun vor, sie früher auf die Urheber­rechts­pro­blematik habe hinweisen müssen. Sie kündigte den Vertrag und klagte schließlich auf Rückzahlung der Anzahlung. In diesem Zusammenhang beantragte sie Prozess­kos­tenhilfe.

Landgericht wies Prozess­kos­ten­hil­feantrag zurück

Das Landgericht Limburg wies den Antrag auf Prozess­kos­tenhilfe wegen mangelnder Erfolgsaussicht der Klage zurück. Dagegen richtete sich die sofortige Beschwerde der Klägerin.

Oberlan­des­gericht bejaht Anspruch auf Prozess­kos­tenhilfe

Das Oberlan­des­gericht bejahte einen Anspruch auf Prozess­kos­tenhilfe, da sich ein Rückzah­lungs­an­spruchsich möglicherweise aus § 684 Satz 2 BGB ergeben könne.

Keine Aufklä­rungs­pflicht des Druckun­ter­nehmens

Das Oberlan­des­gericht Frankfurt a.M. führte aber zudem aus, dass das Druckun­ter­nehmen keine Aufklä­rungs­pflicht bezüglich der Urheber­rechtslage der Bilder getroffen habe. Der Umstand, dass man nicht einfach ohne jede Rücksicht auf fremde Urheberrechte Bilder aus dem Internet herunterladen und dann selbst kommerziell verwerten darf, gehöre zum Allgemeinwissen nicht nur von rechtskundigen Personen, sondern auch der breiten Bevölkerung.

Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss33165

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI