18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 6553

Drucken
Beschluss20.09.2007Oberlandesgericht Frankfurt am Main22 W 41/07
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Frankfurt am Main Beschluss20.09.2007

495 Seiten Klageschrift: Richter dürfen keine Schriftsatz-Längenvorgabe machenOLG Frankfurt gibt Befan­gen­heits­antrag statt

Wenn Richter die Länge eines Schriftsatzes vorgeben, können sie als befangen abgelehnt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Frankfurt am Main hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Kläger eine Klageschrift mit einem Umfang von 495 Seiten eingereicht. Das war einer Kammer des Landgerichts Frankfurt zuviel Lesestoff, so dass der Kammer­vor­sitzende den Anwalt des Klägers bat, den Schriftsatz auf 20 bis 30 Seiten zusam­men­zu­fassen, da nur dann eine ordnungsgemäße Bearbeitung gewährleistet werden könne. Der erboste Kläger lehnte nach diesem gerichtlichen Hinweis den Vorsitzenden der Kammer als befangen ab.

Klageschrift übersteigt den üblichen Umfang

Das Oberlan­des­gericht Frankfurt am Main bestätigte den Kläger in seiner Auffassung. Tatsächlich handele es sich im vorliegenden Fall offenbar um eine das Übliche an Umfang und Komplexität bei weitem überschreitende Klageschrift, deren Bearbeitung einen ganz außer­ge­wöhn­lichen Zeitaufwand erfordern dürfte, führte das OLG Frankfurt aus. Dieser im vorliegenden Fall notwendige Arbeitsaufwand dürfte vermutlich durchaus im Grenzbereich des für einen einzelnen Berufsrichter - gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit zwei Handelsrichtern - Leistbaren liegen. Es sei jedoch auch in derartig umfangreichen und aufwändigen Rechtss­trei­tig­keiten Aufgabe der zuständigen Richter sowie des Präsidiums und der Gerichts­ver­waltung dafür zu sorgen, dass auch diese innerhalb eines vertretbaren Zeitraumes angemessen bearbeitet werden bzw. bearbeitet werden können. Hierbei hätten einerseits die zuständigen Richter für die Bewältigung eines gegebenenfalls äußerst umfangreichen und komplexen Prozessstoffes ihre ganze Arbeitskraft einzusetzen und andererseits das Präsidium und die Gerichts­ver­waltung die hierfür erforderlichen organi­sa­to­rischen Voraussetzungen zu schaffen.

Kläger durfte Misstrauen gegen die Unpar­tei­lichkeit haben

Im vorliegenden Fall liege daher eine Überschreitung der richterlichen Befugnisse im Rahmen des Hinweises gemäß § 139 ZPO vor, die geeignet sei, vom Standpunkt des Klägers aus Misstrauen gegen die Unpar­tei­lichkeit des abgelehnten Vorsitzenden Richters zu erregen.

Quelle: ra-online

der Leitsatz

Ein Grund zur Besorgnis der Befangenheit eines Richters kann auch darin gesehen werden, dass er den Prozess­be­tei­ligten Vorgaben zur Länge von Schriftsätzen macht.

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss6553

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI