18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 23515

Drucken
Urteil17.11.2015Oberlandesgericht Frankfurt am Main12 U 16/14
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2016, 542Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2016, Seite: 542
  • NZV 2016, 272Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Jahrgang: 2016, Seite: 272
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Landgericht Darmstadt, Urteil20.12.2013, 27 O 105/12
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Frankfurt am Main Urteil17.11.2015

Fahrgast eines Linienbusses erhält wegen Sturzes nach unnötiger Vollbremsung SchmerzensgeldSchmerzensgeld von 10.000 EUR aufgrund erlittener Sturzfolgen

Stürzt der Fahrgast eines Linienbusses wegen einer unnötigen Vollbremsung, obwohl er alle Maßnahmen zur Gewährleistung eines sicheren Halts unternommen hat, so steht ihm ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Frankfurt a.M. hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein über 70-jähriger Mann wegen Verletzungen, die er als Fahrgast aufgrund eines Sturzes in einem Linienbus im Juli 2011 erlitten hatte, gegen das Busunternehmen und die Busfahrerin auf Zahlung von Schmerzensgeld. Der Mann litt infolge eines Schlaganfalls im Jahr 2004 an einer Gehbehinderung. Während der Fahrt saß er daher auf dem für Behinderte zugewiesenen Platz und hielt sich mit der linken Hand an den dafür vorgesehenen Haltegriff fest. Der Sturz hatte seine Ursache darin, dass die Busfahrerin eine unnötige Vollbremsung getätigt hatte, als sie aufgrund der von einem Pkw blockierten Fahrspur nach links auf die Gegenfahrbahn ausgewichen war und ihr dabei von vorn ein Fahrzeug entgegenkam. Eine Vollbremsung war jedoch nicht notwendig gewesen, da das entge­gen­kommende Fahrzeug problemlos am Bus vorbeifahren konnte. Das Landgericht Darmstadt wies die Schmer­zens­geldklage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.

Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund Sturzes im Linienbus

Das Oberlan­des­gericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten des Klägers und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Dem Kläger habe ein Anspruch auf Schmerzensgeld zugestanden. Der Fahrer eines Linienbusses sei verpflichtet ein außergewöhnlich heftiges Bremsen, auf das sich die Fahrgäste nicht einzustellen brauchen, nach Möglichkeit zu vermeiden. Gegen diese Pflicht habe die Busfahrerin verstoßen. Ein verkehrs­be­dingter Anlass für das abrupte Bremsmanöver habe nicht bestanden.

Kein Mitverschulden des Fahrgastes

Dem Kläger sei nach Ansicht des Oberlan­des­ge­richts kein Mitverschulden anzulasten gewesen. Denn dieser habe alle Maßnahmen zur Gewährleistung eines sicheren Halts unternommen. Mehr als sich auf dem für Behinderte ausgewiesenen Platz zu setzen und sich mit der linken Hand an dem hierfür einzig vorgesehenen Haltegriff festzuhalten, habe nicht von ihm verlangt werden können.

Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 EUR

Das Oberlan­des­gericht erachtete ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 EUR für angemessen. Dabei berücksichtigte es, dass der Kläger angesichts des Sturzes eine Oberschen­kel­fraktur erlitt, ihm verlet­zungs­bedingt eine Hüft-Totalend­prothese implantiert wurde, sich stationär im Krankenhaus aufhalten musste, sich einer stationären Rehabilitation unterziehen musste, 36 ambulante physio­the­ra­peu­tische Behandlungen durchführen musste , für insgesamt drei Monate einen Rollator benötigte und dauerhaft auf eine Gehhilfe angewiesen war.

Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil23515

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI