03.12.2024
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Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss19.12.2022

Fahrverbot im Ordnungs­widrig­keiten­verfahren und Entziehung der Fahrerlaubnis durch Fahr­erlaubnis­behörde stellt keine Doppel­be­strafung darEntzug der Fahrerlaubnis durch Behörde ist keine Bestrafung

Wird gegen einen Betroffenen in einem Ordnungs­widrig­keiten­verfahren ein Fahrverbot verhängt und entzieht ihm die Fahr­erlaubnis­behörde die Fahrerlaubnis, so stellt dies keine unzulässige Doppel­be­strafung dar. Denn der Entzug der Fahrerlaubnis durch die Behörde ist keine Bestrafung. Dies hat das Oberlan­des­gericht Düsseldorf entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall verhängte ein Amtsgericht in Nordrhein-Westfalen gegen einen Autofahrer neben einer Geldbuße von 500 € ein einmonatiges Fahrverbot. Hintergrund dessen war, dass der Betroffene fahrlässig unter Einfluss von Cannabis ein Fahrzeug führte. Dagegen richtete sich die Rechts­be­schwerde des Betroffenen. Er führte an, dass ihm bereits verwal­tungs­rechtlich die Fahrerlaubnis entzogen wurde und das Fahrverbot somit eine unzulässige Doppel­be­strafung darstelle.

Kein Vorliegen einer Doppel­be­strafung

Das Oberlan­des­gericht Düsseldorf entschied gegen den Betroffenen. Eine Doppel­be­strafung liege nach Ansicht des Gerichts nicht vor. Die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrer­laub­nis­behörde wegen der Nichteignung des Betroffenen sei eine präventive Maßnahme der Gefahrenabwehr und diene nicht der Bestrafung eines Verhaltens.

Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)

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