21.11.2024
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Dokument-Nr. 3922

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Oberlandesgericht Dresden Beschluss07.02.2007

Kein unein­ge­schränkter Anleinzwang für HundePolizei­ver­ordnung verstößt gegen den Grundsatz der Verhält­nis­mä­ßigkeit

Gleich vier Entscheidungen hatte der Bußgeldsenat des Oberlan­des­ge­richts Dresden zum Thema »Anleinzwang für Hunde« zu treffen. In zwei Fällen ging es um eine entsprechende Polizei­ver­ordnung der Stadt Leipzig, die anderen Verfahren betrafen Regelungen der Städte Zwickau und Plauen. Zugrunde lagen jeweils Rechts­be­schwerden von Hundebesitzern, die wegen Verstoßes gegen die Leinenpflicht zu Bußgeldern bis zu 400 € verurteilt worden waren.

Eine sächsische Polizei­ver­ordnung, die einen Anleinzwang für Hunde im Gemeindegebiet vorsieht, verstößt jedenfalls dann gegen den Verfas­sungs­grundsatz der Verhält­nis­mä­ßigkeit, wenn sie keinerlei Ausnahmen vom allgemeinen Leinenzwang vorsieht. Zwar bestehen angesichts der von freilaufenden Hunden ausgehenden abstrakten Gefahr keine Bedenken gegen einen ordnungs­be­hördlich geregelten allgemeinen Anleinzwang. Mit dessen zeitlich und räumlich unbeschränkter Geltung im gesamten Gemeindegebiet würde aber dem Anspruch der Bevölkerung auf Schutz vor Belästigung und Gefahren einseitig zu Lasten der Hundehalter Rechnung getragen.

Den insoweit anzulegenden Maßstäben werden die in Leipzig und in Plauen geltenden Polizei­ver­ord­nungen gerecht. Sie enthalten jeweils Ausnah­me­re­ge­lungen, wonach Hunde auf so genannten »Freilaufflächen« vom Leinenzwang befreit sind. In Leipzig gebe es beispielsweise insgesamt 47 »Hundewiesen« mit einer Gesamtfläche von 16,72 Hektar. Die berechtigten Interessen der Hundebesitzer sind damit ausreichend berücksichtigt.

Dagegen verstößt die Polizei­ver­ordnung der Stadt Zwickau, kraft derer sich das Anleingebot faktisch auf das gesamte Gemeindegebiet erstreckt, gegen den Grundsatz der Verhält­nis­mä­ßigkeit und das Bestimmt­heitsgebot. Sie ist daher insoweit unwirksam, weshalb der Beschwer­de­führer im dortigen Verfahren vom Senat freigesprochen wurde.

Erläuterungen

Beschluss vom 07.02.2007, Ss (Owi) 395/06 (betrifft Zwickau)

Beschlüsse vom 07.02.2007, SS (Owi) 188/06 und 301/06 (betreffen Leipzig)

Beschluss vom 13.02.2006, SS (Owi) 721/06 (betrifft Plauen)

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 09/07 des OLG Dresden vom 08.03.2007

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