18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 3922

Drucken
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Dresden Beschluss07.02.2007

Kein unein­ge­schränkter Anleinzwang für HundePolizei­ver­ordnung verstößt gegen den Grundsatz der Verhält­nis­mä­ßigkeit

Gleich vier Entscheidungen hatte der Bußgeldsenat des Oberlan­des­ge­richts Dresden zum Thema »Anleinzwang für Hunde« zu treffen. In zwei Fällen ging es um eine entsprechende Polizei­ver­ordnung der Stadt Leipzig, die anderen Verfahren betrafen Regelungen der Städte Zwickau und Plauen. Zugrunde lagen jeweils Rechts­be­schwerden von Hundebesitzern, die wegen Verstoßes gegen die Leinenpflicht zu Bußgeldern bis zu 400 € verurteilt worden waren.

Eine sächsische Polizei­ver­ordnung, die einen Anleinzwang für Hunde im Gemeindegebiet vorsieht, verstößt jedenfalls dann gegen den Verfas­sungs­grundsatz der Verhält­nis­mä­ßigkeit, wenn sie keinerlei Ausnahmen vom allgemeinen Leinenzwang vorsieht. Zwar bestehen angesichts der von freilaufenden Hunden ausgehenden abstrakten Gefahr keine Bedenken gegen einen ordnungs­be­hördlich geregelten allgemeinen Anleinzwang. Mit dessen zeitlich und räumlich unbeschränkter Geltung im gesamten Gemeindegebiet würde aber dem Anspruch der Bevölkerung auf Schutz vor Belästigung und Gefahren einseitig zu Lasten der Hundehalter Rechnung getragen.

Den insoweit anzulegenden Maßstäben werden die in Leipzig und in Plauen geltenden Polizei­ver­ord­nungen gerecht. Sie enthalten jeweils Ausnah­me­re­ge­lungen, wonach Hunde auf so genannten »Freilaufflächen« vom Leinenzwang befreit sind. In Leipzig gebe es beispielsweise insgesamt 47 »Hundewiesen« mit einer Gesamtfläche von 16,72 Hektar. Die berechtigten Interessen der Hundebesitzer sind damit ausreichend berücksichtigt.

Dagegen verstößt die Polizei­ver­ordnung der Stadt Zwickau, kraft derer sich das Anleingebot faktisch auf das gesamte Gemeindegebiet erstreckt, gegen den Grundsatz der Verhält­nis­mä­ßigkeit und das Bestimmt­heitsgebot. Sie ist daher insoweit unwirksam, weshalb der Beschwer­de­führer im dortigen Verfahren vom Senat freigesprochen wurde.

Erläuterungen
Beschluss vom 07.02.2007, Ss (Owi) 395/06 (betrifft Zwickau)

Beschlüsse vom 07.02.2007, SS (Owi) 188/06 und 301/06 (betreffen Leipzig)

Beschluss vom 13.02.2006, SS (Owi) 721/06 (betrifft Plauen)

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 09/07 des OLG Dresden vom 08.03.2007

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss3922

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI