18.10.2024
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Dokument-Nr. 14832

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Oberlandesgericht Dresden Urteil03.07.2012

Werbung mit irreführendem Gütesiegel "Empfohlen" auf fluege.de unzulässigUmstrittener Verein "verbrau­cher­schutz.de" verleiht "Empfohlen"-Siegel gegen Entgelt ohne jegliches Prüfungs­ver­fahren

Die Unister GmbH darf auf ihren Inter­net­portalen (unter anderem fluege.de und ab-in-den-Urlaub.de) nicht mit einem irreführenden Gütesiegel werben. Dies entschied das Oberlan­des­gericht Dresden.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Unister GmbH hatte auf fluege.de und anderen Internetseiten mit dem Siegel "Empfohlen" des umstrittenen Vereins "verbrau­cher­schutz.de" geworben. Eine echte Prüfung fand aber nicht statt. Der Verein verleiht das Siegel gegen Zahlung eines Entgelts lediglich auf Basis eigener Angaben der Unternehmen.

Kein tatsächliches Prüfungs­ver­fahren trotz des Siegels "Empfohlen"

Das Gericht schloss sich der Auffassung des klagenden Verbrau­cher­zentrale Bundesverbands an, dass die Werbung mit dem Siegel irreführend ist. Sie erwecke den falschen Eindruck, die ausgesprochene Empfehlung beruhe auf einer objektiven Bewer­tungs­methode. Durch den Namen verbrau­cher­schutz.de würden Verbraucher zudem erwarten, dass nicht nur objektive, sondern besonders strenge, an den Verbrau­che­r­in­teressen ausgerichtete Bewertungskriterien für die Empfehlung angelegt wurden. Tatsächlich fehle es jedoch an einem objektiven, sachbezogenen Prüfungs- und Verga­be­ver­fahren.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

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