18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Celle Beschluss07.07.2009

OLG Celle: Nicht­rau­cher­schutz besteht auch in SpielhallenAbgabe kostenfreier Getränke als Kostprobe rechtfertigt keine Raucherlaubnis

Eine mit Geldspiel­au­tomaten bestückte Spielhalle ist als Gaststätte im Sinne des Nieder­säch­sischen Nicht­rau­cher­schutz­ge­setzes zu behandeln, wenn der Betreiber darin an seine Gäste während der Dauer ihres Aufenthalts kostenlos warme und kalte Getränke abgibt. Dies hat das Oberlan­des­gericht Celle entschieden.

Die Stadt Hannover verhängte gegen den Betreiber einer Spielhalle ein Bußgeld, weil dieser in seiner Spielhalle nicht die Regelungen zum Rauchverbot in Gaststätten einhalte. Der Betreiber vertrat den Standpunkt, dass seine Spielhalle keine Gaststätte im Sinne des Nieder­säch­sischen Nicht­rau­cher­schutz­ge­setzes sei und seine Gäste daher rauchen dürften. Er legte deshalb Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, musste aber eine Niederlage vor dem Amtsgericht Hannover erleiden.

Abgabe von Kostproben, um längeren Aufenthalt in Spielhalle zu bezwecken

Auch die beim Oberlan­des­gericht gegen das amtsge­richtliche Urteil eingelegte Rechts­be­schwerde erwies sich als erfolglos. Der Senat entschied, dass die Regelungen zum Nicht­rau­cher­schutz nicht danach unterscheiden, ob eine Gaststätte nach dem Gaststät­ten­gesetz erlaub­nis­pflichtig sei oder nicht. Maßgeblich sei, dass in der Spielhalle Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht würden. Auch könne sich der Spiel­ha­l­len­be­sitzer nicht auf die Ausnah­me­re­gelung für die "Abgabe unentgeltlicher Kostproben" berufen. Zwar seien die Getränke kostenlos. Anders als bei Kostproben dienten sie aber nicht dazu, zum Kauf der Getränke anzuregen. Zweck sei vielmehr, den Verbleib in der Spielhalle und das Spielen an den Geldautomaten zu fördern und damit den Gewinn des Betreibers zu steigern.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Celle vom 20.07.2009

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss8176

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI