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Oberlandesgericht Celle Urteil07.04.2016
Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Sturz bei Protestaktion gegen CastortransportPolizeilicher Einsatz von Reizgas als Ursache für Sturz von einem Baum nicht zweifelsfrei nachgewiesen
Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass ein Demonstrant, der an einer Protestveranstaltung gegen den Castortransport teilgenommen hatte und aufgrund eines angeblichen Angriffs der Polizei mit Reizgas von einem Baum gefallen war, keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld hat.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens war im Rahmen einer Protestaktion gegen den Castortransport am 9. November 2010 von einem Baum gestürzt ist und hatte sich verletzt. Er wollte gemeinsam mit weiteren Männern möglichst nah an der Transportstrecke ein Transparent aufhängen. Als Polizeikräfte auf die Gruppe aufmerksam wurden, kletterte u.a. der Kläger ohne Sicherung eine Kiefer empor, um den Polizeibeamten zu entkommen. Aus ca. 4 Metern Höhe stürzte er ab. Er zog sich dabei einen Bruch im Bereich eines Wirbelkörpers zu.
Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld erfolglos
Im Prozess begehrte der Kläger u.a. Schadensersatz und Schmerzensgeld und war damit bereits in erster Instanz unterlegen. Das Oberlandesgericht Celle bestätigte diese Entscheidung. Der Kläger sei den von ihm zu erbringenden, erforderlichen Beweis schuldig geblieben, dass Reizgas gegen ihn eingesetzt worden und dass dieser gezielte Einsatz ursächlich für seinen Sturz gewesen sei. Insoweit ständen sich nicht nur gegensätzliche Aussagen verschiedener Zeugen unvereinbar gegenüber, weshalb das Oberlandesgericht nicht die zweifelsfreie Überzeugung gewinnen konnte, dass gegen den Kläger gezielt Reizgas in einem Ausmaß eingesetzt wurde, dass es zu seinem Sturz führen konnte. Hinzu komme, dass der Kläger den Baum schnell und ohne Sicherung hochgeklettert sei. Deshalb bleibe die nicht auszuschließende Möglichkeit, dass er aus Unachtsamkeit ohne Fremdeinwirkung den Halt verloren habe.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 08.04.2016
Quelle: Oberlandesgericht Celle/ra-online
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