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Dokument-Nr. 29013

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Oberlandesgericht Celle Urteil08.07.2020

Auffahren auf beleuchtetes Fahrzeug bei gerader Strecke mit guter Sicht stellt grob fahrlässiges Fehlerverhalten des Auffahrenden darSchluss auf schwerwiegende Unauf­merk­samkeit

Fährt ein Fahrzeugführer auf einer geraden Strecke bei guter Sicht von hinten auf ein beleuchtetes Fahrzeug auf, ohne abzubremsen oder auszuweichen, so liegt eine grob fahrlässiges Fehlverhalten vor. Dies hat das Oberlan­des­gericht Celle entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Abend im September 2017 kam es auf einer Bundesstraße in Niedersachsen zu einem Auffahrunfall. Ein Pkw-Fahrer fuhr bei Dunkelheit auf einen Trecker mit zwei Anhängern auf. Die Straße war an der Unfallstelle gerade und ohne Sicht­ein­schrän­kungen. Zudem war das landwirt­schaftliche Fahrzeug ordnungsgemäß beleuchtet. Es bestand nunmehr unter anderem Streit darüber, ob dem Pkw-Fahrer grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen war. Das Landgericht Hannover bejahte dies. Nunmehr musste das Oberlan­des­gericht Celle eine Entscheidung treffen.

Grobe Fahrlässigkeit aufgrund Auffahrens auf beleuchtetes Fahrzeug bei gerader Strecke mit guter Sicht

Das Oberlan­des­gericht Celle bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Das nicht durch Fremdeinflüsse oder unvorhersehbare Ereignisse hervorgerufene ungebremste Auffahren auf einer geraden und stets gut übersehbaren Strecke auf einen ordnungsgemäß und hinreichend beleuchtetes Trecker-Anhänger-Gespann stelle einen grob fahrlässigen Verstoß gegen die Pflichten des Fahrzeugführers dar. Das Verhalten des Pkw-Fahrers sei nur erklärbar, wenn er in schwerwiegender Weise unaufmerksam gewesen sei.

Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)

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