14.11.2024
14.11.2024  
Sie sehen verschiedene Szenen aus der Wirtschaftswelt und ein zentrales Paragrafenzeichen.

Dokument-Nr. 743

Drucken
Urteil21.07.2005Oberlandesgericht Celle13 U 13/05
Vorinstanz:
  • Landgericht Hannover, Urteil, 23 O 155/04
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Celle Urteil21.07.2005

Bahlsen unterliegt Verbrau­cher­schutz­verband - Werbeaktion «Sammeln für die Klassenfahrt» darf nicht fortgeführt werden

Die Bahlsen GmbH & Co. KG darf ihre im Internet und auf Produkt­ver­pa­ckungen laufende Werbeaktion "Sammeln für die Klassenfahrt" nicht fortführen; anderenfalls droht ihr die Festsetzung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 €. Das hat der für Wettbe­wer­bs­sachen zuständige 13. Zivilsenat des Oberlan­des­ge­richts (OLG) Celle am entschieden.

Der Senat hat damit - anders als das Landgericht Hannover in erster Instanz (23 O 155/04) - dem als Kläger auftretenden Bundesverband der Verbrau­cher­zen­tralen Recht gegeben, der die Sammelpunkte-Aktion in wettbe­wer­bs­recht­licher Sicht beanstandet hatte.

Der Bundesverband hält die Anbringung von Sammelpunkten auf Bahlsen-Verpackungen zum Zweck des Ansparens für eine verbilligte "Klassenfahrt" für unlauter. Die Werbung verursache einen Gruppenzwang für Jugendliche und beeinflusse das schulische Leben in unzulässiger Weise. Eine zusätzlich von Bahlsen angebotene Verlosung von vollständigen "Sammel­spa­r­büchern" sei zudem einem Gewinnspiel vergleichbar.

Das Landgericht Hannover hat die Unter­las­sungsklage in erster Instanz abgewiesen. Weder werde die Entschei­dungs­freiheit der Verbraucher durch unangemessenen, unsachlichen Einfluss beeinträchtigt, noch werde die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern oder Jugendlichen ausgenutzt. Auch liege kein mit dem Erwerb von Waren verbundenes Gewinnspiel vor.

Nachtrag vom 26.08.2005:

Bahlsen hat gegen das Urteil Revision zum BGH eingelegt. Das Revisi­ons­ver­fahren läuft unter dem Aktenzeichen I ZR 148/05.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Celle vom 29.06.2005 und 21.07.2005

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil743

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI