21.11.2024
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Sie sehen, wie während einer Hochzeit die Ringe angesteckt werden.

Dokument-Nr. 29023

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Beschluss18.03.2019Oberlandesgericht Brandenburg13 UF 11/17
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • FamRZ 2019, 1718Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 2019, Seite: 1718
  • FuR 2020, 316Zeitschrift: Familie und Recht (FuR), Jahrgang: 2020, Seite: 316
  • NJW 2019, 1533Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2019, Seite: 1533
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Vorinstanz:
  • Amtsgericht Nauen, Beschluss06.12.2016, 23 F 110/16
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Brandenburg Beschluss18.03.2019

Bloße Möglichkeit des Bedürf­tig­werdens eines Elternteils steht Voll­jährigen­adoption mit Wirkung als Minder­jährigen­adoption nicht entgegenBloß denkbare Erwer­bs­lo­sigkeit oder Pflege­be­dürf­tigkeit unerheblich

Die bloße Möglichkeit des Bedürf­tig­werdens eines Elternteils aufgrund von denkbarer Erwer­bs­lo­sigkeit oder Pflege­be­dürf­tigkeit steht einer Voll­jährigen­adoption mit Wirkung einer Minder­jährigen­adoption nicht entgegen. Dies hat das Oberlan­des­gericht Brandenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2007 trennten sich die Eltern einer gemeinsamen, zudem Zeitpunkt 10-jährigen Tochter. In der Folgezeit kam es zu einer emotionalen Distanzierung der Tochter zu ihrer Mutter. Im Jahr 2011 zog die Tochter schließlich in den Haushalt des Vaters, der inzwischen mit seiner neuen Ehefrau und ihren zwei Söhnen zusammenlebte. Die Tochter kannte die neue Frau ihres Vaters bereits seit 2006. Mit der Zeit entwickelte sich ein familiäres Näheverhältnis, so dass im Jahr 2016 die Frau des Kindesvaters die inzwischen volljährige Tochter ihres Ehemanns adoptieren wollte. Dies mit Wirkung als Minderjährigenadoption. Die leibliche Mutter war damit nicht einverstanden und verwies darauf, dass durch die Adoption mit Wirkung als Minder­jäh­ri­ge­na­d­option keine Unter­halts­ansprüche zu ihrer Tochter im Fall einer Bedürftigkeit bestünden. Das Amtsgericht Nauen lehnte den Antrag auf Adoption ab. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Annehmenden und Anzunehmenden.

Zulässigkeit der Volljäh­ri­ge­na­d­option trotz möglicher Bedürftigkeit

Das Oberlan­des­gericht Brandenburg entschied zu Gunsten der Annehmenden und Anzunehmenden. Die Volljährigenadoption mit Wirkung als Minder­jäh­ri­ge­na­d­option sei zulässig. Der Ausspruch der Adoption dürfe nicht allein aufgrund der nur potentiellen, gegenwärtig in keiner Weise konkretisierten Gefahr eines Bedürf­tig­werdens eines Elternteils aufgrund denkbarer Erwerbslosigkeit oder Pflegebedürftigkeit versagt werden. Eine konkrete Gefahr eines Bedürf­tig­werdens der leiblichen Mutter der Anzunehmenden liege nicht vor.

Quelle: Oberlandesgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)

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