21.11.2024
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Dokument-Nr. 27323

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Urteil17.05.2018Oberlandesgericht Brandenburg12 U 169/16
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJ 2018, 334Zeitschrift: Neue Justiz (NJ), Jahrgang: 2018, Seite: 334
  • NJW-Spezial 2018, 425Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2018, Seite: 425
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Vorinstanz:
  • Landgericht Cottbus, Urteil27.06.2016, 2 O 137/12
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Brandenburg Urteil17.05.2018

Kein Schadens­ersatz­anspruch bei bloßer Möglichkeit einer psychisch bedingten HWS-Distorsion nach VerkehrsunfallUnfallopfer muss Kausalität zwischen Unfall und psychischer Belastung nachweisen

Besteht lediglich die Möglichkeit, dass ein Unfallopfer aufgrund eines Verkehrsunfalls eine psychisch bedingte HWS-Distorsion bekommen hat, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Das Unfallopfer muss die Kausalität zwischen Unfall und psychischer Belastung nachweisen können. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Brandenburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Medizin­pro­dukt­berater nach einem Verkehrsunfall im August 2010 gegen den Unfall­ve­r­ur­sacher und dessen Haftpflicht­ver­si­cherung auf Zahlung von Schadensersatz. Der Kläger behauptete, er habe wegen des Unfalls eine HWS-Distorsion erlitten, die zu einer Einschränkung seiner Erwer­bs­fä­higkeit geführt habe. Ihm sei dadurch ein mit seinem Arbeitgeber vereinbarter Bonus in Höhe von fast 33.200 Euro entgangen.

Landgericht weist Schaden­s­er­satzklage ab

Das Landgericht Cottbus wies die Schaden­s­er­satzklage ab. Dem Kläger sei es einer Auffassung nach nicht gelungen, die behauptete Verletzung und deren unfallbedingte Herbeiführung nachzuweisen. Zwar habe ein Sachver­ständiger dargestellt, dass die behauptete HWS-Distorsion durch eine unfallbedingte psychische Belastung ausgelöst worden sein könne. Letztlich habe er dies aber als bloße Möglichkeit erachtet. Dies genüge für einen Beweis nicht. Gegen diese Entscheidung legte der Kläger Berufung ein.

Oberlan­des­gericht verneint ebenfalls Schaden­s­er­satz­an­spruch

Das Oberlan­des­gericht Brandenburg bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung des Klägers zurück. Ihm stehe kein Anspruch auf Schadensersatz zu, da nach der Beweisaufnahme das vom Kläger geschilderte Beschwerdebild biomechanisch nicht kausal auf den Verkehrsunfall zurückgeführt werden könne. Zwar könne auch ein Kausalzusammenhang zum Unfallgeschehen bestehen, wenn aufgrund des Unfalls eine psychische Belastung mit Krankheitswert entstehe, die eine HWS-Distorsion verursache. Dies habe der Kläger aber nicht nachweisen können.

Quelle: Oberlandesgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)

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