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- NJ 2018, 334Zeitschrift: Neue Justiz (NJ), Jahrgang: 2018, Seite: 334
- NJW-Spezial 2018, 425Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2018, Seite: 425
- Landgericht Cottbus, Urteil27.06.2016, 2 O 137/12
Oberlandesgericht Brandenburg Urteil17.05.2018
Kein Schadensersatzanspruch bei bloßer Möglichkeit einer psychisch bedingten HWS-Distorsion nach VerkehrsunfallUnfallopfer muss Kausalität zwischen Unfall und psychischer Belastung nachweisen
Besteht lediglich die Möglichkeit, dass ein Unfallopfer aufgrund eines Verkehrsunfalls eine psychisch bedingte HWS-Distorsion bekommen hat, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Das Unfallopfer muss die Kausalität zwischen Unfall und psychischer Belastung nachweisen können. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Medizinproduktberater nach einem Verkehrsunfall im August 2010 gegen den Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung auf Zahlung von Schadensersatz. Der Kläger behauptete, er habe wegen des Unfalls eine HWS-Distorsion erlitten, die zu einer Einschränkung seiner Erwerbsfähigkeit geführt habe. Ihm sei dadurch ein mit seinem Arbeitgeber vereinbarter Bonus in Höhe von fast 33.200 Euro entgangen.
Landgericht weist Schadensersatzklage ab
Das Landgericht Cottbus wies die Schadensersatzklage ab. Dem Kläger sei es einer Auffassung nach nicht gelungen, die behauptete Verletzung und deren unfallbedingte Herbeiführung nachzuweisen. Zwar habe ein Sachverständiger dargestellt, dass die behauptete HWS-Distorsion durch eine unfallbedingte psychische Belastung ausgelöst worden sein könne. Letztlich habe er dies aber als bloße Möglichkeit erachtet. Dies genüge für einen Beweis nicht. Gegen diese Entscheidung legte der Kläger Berufung ein.
Oberlandesgericht verneint ebenfalls Schadensersatzanspruch
Das Oberlandesgericht Brandenburg bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung des Klägers zurück. Ihm stehe kein Anspruch auf Schadensersatz zu, da nach der Beweisaufnahme das vom Kläger geschilderte Beschwerdebild biomechanisch nicht kausal auf den Verkehrsunfall zurückgeführt werden könne. Zwar könne auch ein Kausalzusammenhang zum Unfallgeschehen bestehen, wenn aufgrund des Unfalls eine psychische Belastung mit Krankheitswert entstehe, die eine HWS-Distorsion verursache. Dies habe der Kläger aber nicht nachweisen können.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 23.04.2019
Quelle: Oberlandesgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)
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