15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss22.11.2013

Unfallopfer hat bei nachweislich nicht durch den Unfall erlittener Schäden keinen Anspruch auf weiteres SchmerzensgeldSachver­ständigen­gutachten schließt durch Unfall bedingte Fraktur des Brustwirbels aus

Ein Unfallopfer hat keinen Anspruch auf weiteres Schmerzensgeld wegen einer angeblichen Fraktur des Brust­wir­bel­körpers, wenn ein Sachver­ständigen­gutachten zweifelsfrei nach Begutachtung von Röntgenbildern, Aufnahmen eines Compu­ter­to­mo­grafen und eines Magnet­resonanz­tomografen eine solche Fraktur verneint. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Bamberg hervor.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls war die Geschädigte eines Auffahrunfalls. Sie hatte an einer Einmündung angehalten, um den bevorrechtigten Verkehr vorbeizulassen, dabei fuhr ihr eine andere Verkehrs­teil­nehmerin von hinten auf. Die Klägerin befand sich fünf Tage im Krankenhaus und musste anschließend auf ärztlichen Rat für zweieinhalb Wochen ein Stützkorsett tragen. Die beklagte Haftpflicht­ver­si­cherung der Unfall­ve­r­ur­sa­cherin hatte bereits 4.000 Euro Schmerzensgeld gezahlt.

Klägerin verlangt weiteres Schmerzensgeld wegen einer Fraktur eines Brust­wir­bel­körpers

Die Klägerin behauptete, dass ihr aufgrund des Unfalls ein Brust­wir­bel­körper (ein Knochen der Wirbelsäule) gebrochen sei. Daraus resultiere eine dauerhafte und schmerzhafte Höhenminderung dieses Brust­wir­bel­körpers. Aufgrund Schmerz- und Funkti­o­ns­be­ein­träch­ti­gungen wollte die Klägerin ein Schmerzensgeld von weiteren 21.000 Euro, somit insgesamt 25.000 Euro. Die Haftpflicht­ver­si­cherung bestritt, dass es überhaupt zu einer Fraktur gekommen sei.

Sachver­stän­di­gen­gut­achten verneint Fraktur des Brust­wir­bel­körpers

Das Landgericht Coburg wies die Klage nach Einholung eines medizinischen Sachver­stän­di­gen­gut­achtens ab. Der medizinische Sachverständige stellte fest, dass die Klägerin keine Fraktur des Brust­wir­bel­körpers erlitten hatte. Zwar waren in diesem Bereich etliche Beschwerden festzustellen, diese führte der Sachverständige aber eindeutig auf eine andere, bei der Klägerin vorliegende Erkrankung zurück. Der Sachverständige schloss eine Fraktur durch den Unfall aus. Der Sachverständige gab an, dass aber eine Zerrung der Muskulatur durch den Unfall nicht auszuschließen sei.

Von der Haftpflicht­ver­si­cherung bereits gezahltes Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro ausreichend

Das Landgericht Coburg ging auch von einer solchen Zerrung der Muskulatur aus und berücksichtigte, dass die Klägerin auf ärztlichen Rat für die Dauer von zweieinhalb Wochen ein Stützkorsett tragen musste. Hierfür hielt es das bereits gezahlte Schmerzensgeld von 4.000 Euro für angemessen. Das Gericht führte aus, dass, selbst wenn das Tragen des Stützkorsetts nicht notwendig gewesen wäre, dies nicht zu Lasten der Klägerin gehen könne. Die Haftpflicht­ver­si­cherung hätte jedoch ausreichend Schmerzensgeld gezahlt, da die von der Klägerin geklagten Beschwerden nicht auf den Unfall zurückzuführen seien.

Klägerin bezweifelt Richtigkeit des Gutachtens

Mit diesem Urteil wollte sich die Klägerin nicht zufrieden geben und zog vor das Oberlan­des­gericht Bamberg. Dort brachte sie vor allem vor, dass ihre behandelnden Ärzte unmittelbar nach dem Unfall von einer Fraktur ausgegangen seien. Deshalb müsse das Gutachten des gerichtlichen Sachver­ständigen falsch sein.

Gerichtlicher Sachver­ständiger verfügte über Vielzahl an Behand­lungs­un­terlagen und als Chefarzt über ausreichend Erfahrung

Das Oberlan­des­gericht Bamberg führte in einem umfangreichen Hinweis­be­schluss aus, dass die Feststellungen des gerichtlichen Sachver­ständigen überzeugend seien. Der gerichtliche Sachverständige habe die Diagnose und Unterlagen der behandelnden Ärzte gekannt. Darüber hinaus hätte der gerichtliche Sachverständige aber auch eine Vielzahl an weiteren Behand­lungs­un­terlagen zur Verfügung gehabt, insbesondere Röntgenbilder, Aufnahmen eines Compu­ter­to­mo­grafen und eines Magne­tre­so­nanz­to­mo­grafen. Aufgrund dieser bildgebenden Unter­su­chungs­er­gebnisse konnte der Sachverständige mit seiner besonderen Erfahrung als Oberarzt einer Univer­si­täts­klinik und Privatdozent feststellen, dass eine Fraktur nicht vorhanden war. Die behandelnden Ärzte hatten nicht so umfangreiches Unter­su­chungs­ma­terial bei Erstellung ihrer Diagnose zur Verfügung.

OLG: Sachver­stän­di­gen­gut­achten nicht zu beanstanden

Das Oberlan­des­gericht Bamberg wies darauf hin, dass sowohl das eingeholte Sachverständigengutachten als auch das Urteil des Landgerichts Coburg nicht zu beanstanden seien. Die Klägerin könne nicht mit einem höheren Schmerzensgeld rechnen. Daraufhin nahm die Klägerin ihre Berufung zurück und reduzierte dadurch die Kosten des Berufungs­ver­fahrens.

Quelle: Landgericht Coburg/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss17563

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI