21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen, wie während einer Hochzeit die Ringe angesteckt werden.
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss20.12.2012

Umgangsrecht des leiblichen Vaters kann wegen Kindes­wohl­gefährdung verweigert werdenGefährdung eines intakten und stabilen Famili­en­verbands kann Umgangsrecht entgegenstehen

Einem leiblichen Vater kann das Umgangsrecht mit seinem Kind verweigert werden, wenn dadurch der intakte und stabile Familienverband, in dem das Kind lebt, gefährdet wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Bamberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall machte ein Mann sein Umgangsrecht hinsichtlich eines sechsjährigen Kindes geltend. Er behauptete der leibliche Vater des Kindes zu sein. Da das Kind aber in einer Familie mit weiteren sechs Geschwistern sowie seiner Mutter und seinem vermeintlichen Vater lebte, wurde ihm der Umgang verweigert. Daraufhin kam der Fall vor Gericht.

Umgangsrecht bestand nicht

Das Oberlan­des­gericht Bamberg entschied gegen den Mann. Er habe keinen Anspruch auf Umgang mit dem Kind zugestanden. Ein solcher Anspruch habe sich mit Blick auf die Entscheidung des EGMR vom 21.12.2010, Az.: 20578/07, allein daraus ergeben können, dass er sich nachweisbar ernsthaft um einen Kontakt zum Kind bemühte, dies aber am Widerstand der Mutter bzw. der rechtlichen Eltern scheiterte. Zudem sei aber Voraussetzung, dass der Umgang dem Kindeswohl dient. Dies sei hier nicht der Fall gewesen.

Klärung der Vater­schaftsfrage widerspricht Kindeswohl

Allein die Klärung der Vaterschaft zum Kind habe aus Sicht des Oberlan­des­ge­richts dem Kindeswohl widersprochen. Das Kind habe in einem intakten und stabilen Familienverband gelebt. Dieser Verband wäre gefährdet worden, würde es zu einer positiven Feststellung der Vaterschaft des Mannes kommen. Es sei nach der Anhörung des Kindes sicher gewesen, dass dieses in der Familie gut integriert war sowie sich beschützt und aufgehoben fühlte. Das Kind habe den rechtlichen Vater als seinen Vater angesehen. Zudem habe die Vater­schaftsfrage zu einem Vertrauensbruch zwischen den Eheleuten und somit zu einer Trennung führen können. Dadurch würde es zu einer Auflösung des Famili­en­verbands und zum Verlust der vertrauten Beziehungen kommen.

Kindes­wohl­ge­fährdung bei Einräumen des Umgangsrechts

Nach Auffassung des Oberlan­des­ge­richts sei darüber hinaus eine Kindes­wohl­ge­fährdung zu befürchten gewesen, wenn man dem Mann bei festgestellter leiblicher Vaterschaft ein Umgangsrecht eingeräumt hätte. Denn zum einen habe zwischen dem Mann und den rechtlichen Eltern des Kindes keine Kommu­ni­ka­ti­o­nsbasis bestanden. Vielmehr haben sich die Parteien ablehnend bis feindselig gegen­über­ge­standen. Zum anderen sei zu erwarten gewesen, dass der Mann über den Umgang einen negativen Einfluss auf das Familienleben nehmen wird. So habe die Gefahr bestanden, dass das Kind in seinem Verhältnis zu seinem rechtlichen Vater verunsichert wird. Dies habe zu Anspannungen bei den rechtlichen Eltern und damit zu einer Desta­bi­li­sierung des Famili­en­verbands führen können. Dies habe nicht dem Bedürfnis des Kindes nach Geborgenheit und Sicherheit entsprochen.

Quelle: Oberlandesgericht Bamberg, ra-online (zt/FamRZ 2013, 710/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss18327

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI