12.12.2024
12.12.2024  
Sie sehen die Ausrüstung eines Polizisten.

Dokument-Nr. 34636

Drucken
Beschluss17.01.2022Oberlandesgericht Bamberg1 Ws 732/21, 1 WS 733/21
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW 2022, 556Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2022, Seite: 556
  • RÜ 2022, 311Zeitschrift: RechtsprechungsÜbersicht (RÜ), Jahrgang: 2022, Seite: 311
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss17.01.2022

Blankett-Impfausweis stellt kein Gesund­heits­zeugnis darKeine Strafbarkeit wegen Impfpass­fäl­schung

Ein Blankett-Impfausweis, der keinen konkret indivi­du­a­li­sierten Menschen benennt, stellt kein Gesund­heits­zeugnis im Sinne von § 277 StGB dar. Eine Strafbarkeit wegen Impfpass­fäl­schung besteht dann nicht. Dies hat das Oberlan­des­gericht Bamberg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Oberlan­des­gericht Bamberg im Jahr 2021 über die Haftbefehle gegen zwei Beschuldigte zu entscheiden. Den Beschuldigten wurden unter anderem Impfpass­fäl­schungen vorgeworfen. Die Beschuldigten hatten Blankett-Impfpässe hergestellt und verkauft. Die Impfpässe enthielten zwar Angaben zu angeblichen Impfungen, jedoch mussten die Käufer noch selbst einen Namen auf der Vorderseite des Passes eintragen.

Keine Strafbarkeit wegen Impfpass­fäl­schung

Das Oberlan­des­gericht Bamberg entschied, das sich die Beschuldigten nicht wegen Herstellung und des Verkaufs der Blankett-Impfpässe strafbar gemacht haben. Es seien keine Gesund­heits­zeugnisse gefälscht worden. Denn Blankett-Impfpässe seien keine Gesund­heits­zeugnisse. Sie enthalten keine Angaben über den Gesund­heits­zustand eines konkret indivi­du­a­li­sierbaren Menschen.

Quelle: Oberlandesgericht Bamberg, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss34636

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI