18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen einen Schreibtisch mit verschiedenen Schreibutensilien, sowie einen Holzstempel auf einem Stempelkissen.
ergänzende Informationen

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Beschluss09.08.2012

Binnen­dif­fe­ren­zierung innerhalb der Vollnoten müssen bei Beför­de­rungs­aus­wah­l­ent­schei­dungen einer Polizei­di­rektion berücksichtigt werdenBeför­de­rungs­aus­wah­l­ent­schei­dungen der Polizei­di­rektion Oldenburg rechtswidrig

In einem Musterverfahren wurden die Beschwerden der Polizei­di­rektion Oldenburg gegen vier Beschlüsse des Verwal­tungs­ge­richts Oldenburg von dem Nieder­säch­sischen Oberver­wal­tungs­gericht zurückgewiesen. Dieses hatte der Polizei­di­rektion im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, mehrere Polizei­kom­missare zu Polizei­o­ber­kom­missaren (Besol­dungs­gruppe A 10) zu befördern. Die Entscheidungen wurden von dem Nieder­säch­sischen Oberver­wal­tungs­gericht bestätigt.

In dem zugrunde liegenden Fall ist das Nieder­säch­sische Oberver­wal­tungs­gericht der Auffassung, dass die Beförderungsauswahlentscheidungen der Polizei­di­rektion rechtswidrig sind. In den für die Polizei des Landes Niedersachsen maßgeblichen Beförderungsrichtlinien ist geregelt, dass bei einer Auswahlentscheidung über eine Beför­de­rungs­stelle die Gesamtnoten der Bewerber in den aktuellen dienstlichen Beurteilungen verglichen werden müssen. Sind diese - wie bei den an dem Beschwer­de­ver­fahren beteiligten Polizeibeamten - im Wesentlichen gleich, müssen nach den Beför­de­rungs­richt­linien die Vollnoten der Vorbe­ur­tei­lungen der Bewerber miteinander verglichen werden. Sind diese ebenfalls gleich, wird die Auswah­l­ent­scheidung nach der auf den Beför­de­rungs­richt­linien beruhenden Praxis der nieder­säch­sischen Polizeibehörden nach so genannten Hilfskriterien, wie z. B. der Dauer der Tätigkeit im Amt des Polizei­kom­missars, getroffen.

Beför­de­rungs­richt­linien, soweit sie sich auf die Vollnoten beschränken, rechts­feh­lerhaft

Die Beför­de­rungs­richt­linien wurden von dem Nieder­säch­sischen Oberver­wal­tungs­gericht für rechts­feh­lerhaft erachtet, soweit sie sich bei dem Auswahlkriterium der Vorbe­ur­tei­lungen auf den Vergleich der Vollnoten beschränken. Dazu hat das Nieder­säch­sische Oberver­wal­tungs­gericht ausgeführt, dass Auswah­l­ent­schei­dungen über Beför­de­rungs­stellen in erster Linie anhand leistungs­be­zogener Erkenntnisse zu treffen sind. Erst wenn die Bewerber im Wesentlichen gleich gut beurteilt sind, darf auf Hilfskriterien zurückgegriffen werden. Da die Polizeibeamten in ihren Vorbe­ur­tei­lungen nicht nur Vollnoten, sondern innerhalb der Vollnoten auch so genannte Binnen­dif­fe­ren­zie­rungen erhalten haben (oberer, mittlerer oder unterer Bereich), hätte die Polizei­di­rektion diese Binnen­dif­fe­ren­zie­rungen auch bei ihren Auswah­l­ent­schei­dungen berücksichtigen müssen. Denn die Binnen­dif­fe­ren­zie­rungen innerhalb der Vollnoten bringen einen messbareren Bewer­tungs­un­ter­schied zum Ausdruck. Dies hat die Polizei­di­rektion nicht beachtet. Sie hat anstelle des Antragstellers Bewerber ausgewählt, die in ihren Vorbe­ur­tei­lungen die Binnen­dif­fe­ren­zierung "mittlerer Bereich" erhalten haben, obgleich der Antragsteller in seiner Vorbeurteilung die bessere Binnen­dif­fe­ren­zierung "oberer Bereich" erhalten hat.

Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss13950

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI