21.11.2024
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Dokument-Nr. 10268

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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Beschluss09.09.2010

Mit Sauer­stoff­hochdruck behandeltes unverpacktes Frischfleisch muss gekennzeichnet werdenVerbrau­che­rer­wartung kann durch bloße "Frischeoptik" enttäuscht werden

Unverpacktes Frischfleisch, das zur Stabilisierung der roten Fleischfarbe einer Sauer­stoff­hoch­druck­be­handlung unterzogen wurde, darf im Lebens­mit­te­l­ein­zel­handel in der Frisch­fleischtheke nicht ohne einen Hinweis auf diese Behandlung angeboten werden. Dies entschied das Nieder­säch­sische Oberver­wal­tungs­gericht.

Verbrauchern ist bei Frischfleisch, das in Fertigpackungen angeboten wird, der auf der Verpackung angebrachte Hinweis "unter Schutzat­mo­sphäre verpackt" bekannt. Die verwendeten Gasgemische der Schutzat­mo­sphäre weisen nicht unerhebliche Unterschiede auf. In der öffentlichen Diskussion war vor kurzem die Verwendung von Sauerstoff, der nicht zu einer Verlängerung der Haltbarkeit führt, sondern einem "Vergrauen" des Fleischs entgegenwirkt; eine kräftige rote Fleischfarbe bleibt so länger erhalten.

Sachverhalt

In dem zugrunde liegenden Fall geht es um die Übertragung des Farbsta­bi­li­sie­rungs­ver­fahrens auf unverpacktes Fleisch, das in einem Supermarkt in der Frisch­fleischtheke angeboten wird. Bei dem Verfahren wird Sauerstoff unter hohem Druck mehrere Stunden lang in einen Behälter mit Fleisch eingeleitet. Der klagende Lebens­mit­te­l­ein­zel­händler hat auf die Sauer­stoff­hoch­druck­be­handlung nicht hingewiesen. Die amtliche Lebens­mit­tel­kon­trolle hat dies als irreführend beanstandet.

Fehlende Kennt­lich­machung kann zu Irreführung des Verbrauchers führen

Zu Recht, entschied das Nieder­säch­sische Oberver­wal­tungs­gericht. Fehlt eine Kennt­lich­machung hinsichtlich eines solchen Verfahrens, liegt eine Irreführung vor, weil die Verbrau­che­rer­wartung durch die bloße "Frischeoptik" enttäuscht werden kann.

Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online

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