15.11.2024
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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Urteil13.04.2016

Ober­verwaltungs­gericht bestätigt Verbot des Vereins "Hells Angels MC Charter Göttingen"Zweck und Tätigkeit des Vereins laufen Strafgesetzen zuwider

Das Nieder­säch­sische Ober­verwaltungs­gerichts hat entschieden, dass das im Oktober 2014 vom Nieder­säch­sischen Ministerium für Inneres und Sport ausgesprochene Verbot des Vereins "Hells Angels MC Charter Göttingen" rechtmäßig ist.

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte das Innen­mi­nis­terium seine Feststellung, dass der Zweck und die Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderlaufen, mit einem Straf­ta­ten­komplex von Vereins­mit­gliedern begründet, der dem Verein zuzurechnen sei und ihn präge. Das Nieder­säch­sische Oberver­wal­tungs­gericht schloss sich dieser Ansicht an.

Gericht verneint Vorwurf der Untergrabung der verfas­sungs­mäßigen Ordnung

Die weitere Feststellung des Innen­mi­nis­teriums in der Verbots­ver­fügung, dass der Verein sich gegen die verfas­sungs­mäßige Ordnung richte, hob das Gericht dagegen auf. Das Innen­mi­nis­terium hatte das Verbot zusätzlich damit begründet, dass der Verein Straftaten in Form der Selbstjustiz zur Wahrung der Vereinsehre und zur Aufrecht­er­haltung des vorhandenen Machtgefüges begehe. Dadurch etabliere er eine eigene Rechtsordnung und leugne das Gewaltmonopol des Staates. Das Oberver­wal­tungs­gericht sah hierin jedenfalls keine kämpferisch-aggressive Untergrabung der verfas­sungs­mäßigen Ordnung. Auf den Bestand des Verbotes hat dies jedoch keine Auswirkungen.

Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online

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