18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein Gebäude, welches gerade abgerissen wird.

Dokument-Nr. 27326

Drucken
ergänzende Informationen

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Beschluss17.04.2019

Baugenehmigung zur Einrichtung eines Bestat­tungs­waldes bestätigtVerringerung des Jagdbezirks muss hingenommen werden

Das Nieder­säch­sische Ober­verwaltungs­gericht hat - wie zuvor schon das Verwal­tungs­gericht Osnabrück - eine der Samtgemeinde Sögel vom Landkreis Emsland erteilte Baugenehmigung zur Einrichtung eines Bestat­tungs­waldes vorläufig bestätigt.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte eine Jagdge­nos­sen­schaft, zu deren Jagdbezirk die fragliche Waldfläche bislang gehört, die Aussetzung der Vollziehung der Baugenehmigung beantragt. Nach Ablehnung ihres Antrags durch das Verwal­tungs­gericht Osnabrück hatte die Jagdge­nos­sen­schaft dagegen Beschwerde zum Oberver­wal­tungs­gericht erhoben.

Keine Verletzung von Artenschutz- und boden­schutz­recht­lichen Verboten

Das Nieder­säch­sische Oberver­wal­tungs­gericht prüfte und bejahte die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung umfassend, nicht nur mit Blick auf Belange der Jagdge­nos­sen­schaft. Weder ein für das Gebiet bestehender Bebauungsplan zur Freihaltung der Landschaft, noch der Flächen­nut­zungsplan der Samtgemeinde stünden dem Vorhaben voraussichtlich entgegen. Das Vorhaben weise keine Komplexität auf, die die Aufstellung eines Bebauungsplans erfordert hätte. Artenschutz- und boden­schutz­rechtliche Verbote seien nicht verletzt. Belange der Jagdge­nos­sen­schaft stünden dem im Außenbereich privilegierten Vorhaben ebenfalls nicht entgegen. Dass sich ihr Jagdbezirk um das Vorhabengebiet verringern werde, müsse sie hinnehmen. Unzumutbare Beein­träch­ti­gungen der Bejagungs­mög­lichkeit des verbleibenden Bezirks vermochte das Oberver­wal­tungs­gericht nicht zu erkennen.

Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online (pm)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss27326

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI