Nachweis für folgende juristische FundstelleNVersZ 1999, 336
In juristischen Texten werden Urteile, Beschlüsse und Entscheidungen oft über einheitliche Fundstellen zitiert. Diese Fundstellen beziehen sich auf die jeweilige Veröffentlichung (oft gängige Zeitschriften) in der die Entscheidungen veröffentlicht bzw. kommentiert wurden.
Unser Portal ermöglicht den Nachweis der jeweiligen Fundstelle über das dazu passende Urteil.
- NVersZ 99, 336
- NVersZ 1999, S. 336
- NVersZ 99, S. 336
Folgende Entscheidung erbringt den Nachweis für diese Fundstelle: