Dokument-Nr. 34172
Permalink https://urteile.news/
- WuM 2024, 330Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2024, Seite: 330
- Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil18.07.2023, 151 C 39/22
- Beleidigung der Objektbetreuerin einer Vermieterin mit "fette Kaugummidrecksau" und "dreckige Schweinedrecksau" rechtfertigt ordentliche Kündigung des MietersLandgericht München I, Beschluss13.01.2015, 14 S 24161/14
- Wiederholte Störung der Nachtruhe für wenige Minuten rechtfertigt fristlose Kündigung eines psychisch kranken MietersAmtsgericht Spandau, Urteil07.03.2014, 3 C 122/13
Landgericht Berlin II Urteil05.03.2024
Vorliegen der Schuldhaftigkeit einer kündigungsrelevanten Pflichtverletzung muss Vermieter beweisenFehlendes Verschulden für Beleidigungen wegen schizophrener Erkrankung des Mieters
Der Vermieter ist für das Vorliegen der Schuldhaftigkeit einer Pflichtverletzung des Mieters beweispflichtig. Äußert ein an schizophrener Psychose erkrankter Mieter Beleidigungen gegenüber dem Vermieter, liegt kein Verschulden vor. Dies hat das Landgericht Berlin II entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2022 versandte der Mieter einer Wohnung in Berlin-Prenzlauer Berg an den Vermieter eine WhatsApp-Nachricht mit wirrem Inhalt. Da die Nachricht zudem antisemitische und sonstige Beleidigungen enthielt, kündigte der Vermieter das Mietverhältnis. Da der Mieter die Kündigung nicht akzeptierte, erhob der Vermieter Räumungsklage. Der Mieter berief sich auf eine psychische Erkrankung.
Amtsgericht wies Räumungsklage ab
Das Amtsgericht Berlin-Mitte wies die Räumungsklage ab. Es hatte eine medizinisch-psychiatrisches Gutachten eingeholt, welches festgestellt hat, dass der Mieter an einer schizophrenen Psychose litt. Es lag zudem eine Mehrfachabhängigkeit von Alkohol, Cannabis und Amphetaminen vor. Es sah den Mieter daher als nicht einsichts- und steuerungsfähig zum Tatzeitpunkt an. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung des Vermieters.
Landgericht hält Vermieter für beweispflichtig hinsichtlich des Verschuldens des Mieters
Das Landgericht Berlin II bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Die Kündigung des Vermieters sei weder als ordentliche noch fristlose Kündigung wirksam. Der Vermieter habe insofern kein Verschulden des Mieters nachweisen können. Zwar habe der Vermieter ein solches behauptet, doch haben sie als insoweit darlegungs- und beweisbelastete Partei auf das substantiierte Bestreiten des Mieters den Beweis schuldhaften Verhaltens nicht zu führen vermocht. Für eine Beweispflicht des Vermieter spreche nicht nur der Wortlaut des § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB, sondern auch der Wille des Gesetzgebers.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 12.07.2024
Quelle: Landgericht Berlin II, ra-online (zt/WuM 2024, 330/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil34172
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.