21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.
ergänzende Informationen

Landessozialgericht Schleswig-Holstein Beschluss17.02.2017

Arbeitsuchende EU-Ausländer können als Eltern ihrer schul­pflichtigen minderjährigen Kinder weiterhin Leistungen nach dem SGB II erhaltenGemeinschafts­rechtlich normierter Gleich­behandlungs­grundsatz verbietet Schlech­ter­stellung von Unionsbürgern gegenüber Inländern

Das Schleswig-Holsteinische Landes­so­zi­al­gericht hat entschieden, dass der neu eingeführte generelle Ausschluss von arbeitsuchenden Unionsbürgern mit minderjährigen schul­pflichtigen Kindern, die ihr Aufent­haltsrecht aus Art. 10 VO (EU) 492/2011ableiten, gegen das Europarecht verstößt. Das Landes­so­zi­al­gericht hat deshalb einer rumänischen Familie im Eilverfahren vorläufig Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) mit der Begründung zuerkannt, dass es der gemeinschafts­rechtlich normierte Gleich­behandlungs­grundsatz hier verbietet, Unionsbürger gegenüber Inländern schlechter zu stellen.

Zum 29. Dezember 2016 hat der Gesetzgeber Ansprüche ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozial­ge­setzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozial­ge­setzbuch teilweise neu geregelt. Mit den Neuregelungen will er erreichen, dass Personen ohne materielles Aufent­haltsrecht aus dem FreizügG/EU, solche mit einem Aufent­haltsrecht allein zur Arbeitsuche in Deutschland sowie Personen, die ihr Aufent­haltsrecht "nur" aus Art.10 VO (EG) Nr.492/2011 ableiten, von den Leistungen zur Existenz­si­cherung ausgeschlossen sein sollen. Dabei betrifft Art. 10 VO (EU) 492/2011 minderjährige Kinder von EU-Ausländerinnen und -Ausländern und ihr Recht, in dem Mitgliedsstaat, in dem eines ihrer Elternteile beschäftigt ist oder war, eine Schul- oder Berufs­aus­bildung zu machen. Aus diesem Aufent­haltsrecht des Kindes, das vor allem den Familien von Wanderarbeitern zugutekommen soll, leitet sich wiederum nach EU-Recht ein Aufent­haltsrecht der sorge­be­rech­tigten Elternteile ab, auch wenn von den Eltern aktuell keiner (mehr) erwerbstätig ist. Eine Leistungs­be­rech­tigung nach dem SGBII soll - so das Ziel des Gesetzgebers - erst dann in Betracht kommen, wenn die adressierten Personenkreise seit mindestens fünf Jahren ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet haben.

Bei der Entscheidung handelt es sich - soweit ersichtlich - um die erste eines Landes­so­zi­al­ge­richts zu diesem Themenkomplex.

Quelle: Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss23982

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI